Schweiz soll wieder regelmässig Flüchtlingsgruppen aufnehmen

Bern, 09.03.2009 - Die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen hat an ihrer Jahresmedienkonferenz einen Bericht vorgelegt, welcher den Bundesrat auffordert, wieder regelmässig Flüchtlingsgruppen aufzunehmen. Sie schlägt vor, dies nicht als Einzelmassnahme (Fortführung der in den 90er Jahren eingestellten Kontingentspolitik) zu sehen, sondern als Bestandteil einer neuen Flüchtlingsaussenpolitik. Eine Revision von Ausländer- und Asylgesetz, kurz nach Inkrafttreten, lehnt die Kommission einhellig ab. Die Ausschaffungsinitiative sei für ungültig zu erklären oder abzulehnen, ein indirekter Gegenvorschlag sei nicht nötig.

Von 1950 bis 1995 hat die Schweiz im Rahmen von Wiederansiedlungsprogrammen regelmässig Flüchtlinge aufgenommen. 1991 verpflichtete sich der Bundesrat letztmals, während vier Jahren jährlich 500 Flüchtlinge im Rahmen des UNHCR-Programms aufzunehmen. Man bezeichnete dies damals als Kontingentspolitik. Wegen der vielen individuellen Gesuche von Balkan-Flüchtlingen in den 90er Jahren hat der Bundesrat diese Aufnahmepolitik eingestellt. Die EKM hat dem Bundesrat im Herbst 2008 einen Bericht zur «Aufnahme von Flüchtlingsgruppen und Hilfe vor Ort» abgeliefert. Sie empfiehlt, dass sich die Schweiz wieder an den Wiederansiedlungsprogrammen beteiligt, im Rahmen von 200 bis 300 Flüchtlingen pro Jahr. Die gesetzlichen Grundlagen dazu bestehen, die finanziellen Mittel müssten bereitgestellt werden. Die Kommission schätzt, dass es dazu 20 bis 30 Millionen Franken pro Jahr brauchen würde. Das Geld könnte für die Aufnahme von Flüchtlingsgruppen eingesetzt werden oder für Wiederansiedlungsprogramme vor Ort (in der Regel in einem Nachbarstaat der Geflohenen). Mit einer solchen Politik würde jenen Flüchtlingen geholfen, die am stärksten auf Schutz angewiesen sind. Sie können nicht in ihre Heimat zurückkehren und leben in der Regel seit vielen Jahren in einem Erstaufnahmeland in prekären Verhältnissen.

Die Kommission hat sich auch intensiv mit der vorgeschlagenen Revision des Ausländer- und Asylgesetzes befasst. Sie empfiehlt, auf die Revision des Asylgesetzes so kurz nach der letzten Revision zu verzichten. Vielmehr sei mittelfristig das Verfahren einer grundsätzlichen Evaluation zu unterziehen und zu prüfen, ob nicht eine radikale Vereinfachung, sowohl des Verfahren wie des Gesetzes, angezeigt wäre.

Den indirekten Gegenvorschlag zur Ausschaffungsinitiative lehnt die EKM einstimmig ab. Die aktuelle Gesetzgebung reiche völlig aus, um ausländische Kriminelle angemessen zu bestrafen und allenfalls auszuweisen. Die Kommission fordert das Parlament auf, die Gültigkeit der Initiative sorgfältig zu prüfen. Da die Initianten alle Straffälligen mit bestimmten Vergehen ausweisen wollen, scheint das Non-Refoulement-Prinzip, das zum zwingenden Völkerrecht gehört, verletzt.

Schliesslich hat sich die EKM mit dem Thema Frühförderung befasst. Aufgrund einer umfassenden Bestandesaufnahme, was in der Schweiz gegenwärtig im Bereich der Frühförderung angeboten, diskutiert und geplant wird, hat sie eine Reihe von Empfehlungen erarbeitet. Die Kommission vertritt dabei eine dezidiert gesamtgesellschaftliche Perspektive: Integrationspolitische Anliegen in diesem Bereich seien in eine Gesamtstrategie von frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung einzubinden. Ein solcher Blickwinkel sei auch in Bezug auf die Sprachförderung umzusetzen, denn nur eine integrative Sprachförderpolitik, welche sowohl der Erst- wie auch der Zweitsprache angemessen Rechnung trägt, sei der Integration dienlich.


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Letzte Änderung 30.01.2024

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