Schutz

Flüchtlingsbegriff

Als Flüchtlinge gelten nach der Flüchtlingskonvention und dem Schweizer Asylgesetz Personen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung verfolgt werden. Im Zentrum des juristischen Flüchtlingsbegriffs steht folglich die individuelle Verfolgung. Menschen sind jedoch aus verschiedensten und oft aus mehreren sich überschneidenden Gründen auf der Flucht, unter anderem wegen Krieg, Naturkatastrophen oder Armut.

Damit gelten viele schutzbedürftige Personen nicht als Flüchtlinge gemäss Flüchtlingskonvention: beispielsweise sogenannte «Gewaltflüchtlinge», die vor Krieg oder Bürgerkrieg fliehen. Sie erhalten in der Schweiz nur eine vorläufige Aufnahme. Auch Personen, die vor Naturkatastrophen oder Auswirkungen des Klimawandels geflohen sind, haben gemäss Flüchtlingskonvention keinen Anspruch auf Schutz.

Politische Interventionen bemühen sich einerseits um eine weiterreichende Definition des Flüchtlingsbegriffs, wie zum Beispiel die Nansen-Initiative zur Erarbeitung einer Schutz-Agenda für Klimaflüchtlinge. Andererseits gibt es Versuche, den Flüchtlingsbegriff einzuschränken, beispielsweise wird seit 2013 in der Schweiz Kriegsdienstverweigerung nicht mehr als Asylgrund anerkannt. Dadurch bekommen die betroffenen Asylsuchenden in der Regel nur eine vorläufige Aufnahme.

Letzte Änderung 18.10.2023

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