Mandat der EKM

Die Eidgenössische Migrationskommission ist vom Bundesrat am 1. Januar 2008 eingesetzt worden. Sie ist aus der früheren Ausländerkommission und der Kommission für Flüchtlingsfragen entstanden und führt die Aufgaben der beiden Kommissionen weiter. Die Aufgaben sind im Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG) beschrieben. Zudem ergeben sich weitere Aufgaben aus der Integrationsverordnung und dem Reglement über die Organisation der Eidgenössischen Kommission für Flüchtlingsfragen vom November 1997.

Beratung und Grundlagenarbeit

Die EKM hat den gesetzlichen Auftrag, sich mit sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen, politischen, demografischen und rechtlichen Fragen zu befassen, die sich aus dem Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz ergeben. Dazu gehören auch Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen. Zu diesen Themen kann die Kommission aus eigener Initiative Stellungnahmen und Empfehlungen erarbeiten und veröffentlichen. Der Bundesrat und die Departemente können bei der Kommission Stellungnahmen und Empfehlungen zu Migrationsfragen einholen. Sie entscheiden über deren Veröffentlichung.

Wissenstransfer

Die EKM soll einen wichtigen Beitrag zum Wissenstransfer in Migrationsfragen leisten. Dazu arbeitet sie mit den zuständigen Behörden des Bundes, der Kantone und Gemeinden, den kantonalen und kommunalen Ausländerdiensten und Ausländerkommissionen und den im Bereich der Integration tätigen Nichtregierungsorganisationen zusammen. Sie beteiligt sich auch am internationalen Meinungs- und Erfahrungsaustausch.

Information

Die EKM orientiert die Öffentlichkeit über ihre Tätigkeit. Sie veröffentlicht Stellungnahmen, Empfehlungen, Grundlagenarbeiten zu migrationsrelevanten Themen und gibt die Zeitschrift «terra cognita» heraus. Sie ist verpflichtet, jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht zu publizieren.

Integrationsförderung

Im Rahmen des Integrationskredites des Bundes unterstützt die EKM Modellvorhaben mit nationaler Bedeutung. Zurzeit werden von der EKM Projekte in den Bereichen «Citoyenneté», «Periurban» und «Neues Wir» gefördert. Das Programm im Bereich der Frühförderung und das Förderprogramm «contakt-citoyenneté» wurden abgeschlossen.

Koordination

Die EKM koordiniert ihre Tätigkeiten mit weiteren Eidgenössischen Kommissionen.

Vermittlung

Die Kommission kann Mittlerfunktionen zwischen den im Bereich der Integration tätigen Organisationen und den Bundesbehörden übernehmen.

Letzte Änderung 22.03.2021

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