Politische Beratung

Stellungnahmen
Heute sind schutzbedürftige Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung punkto Sozialhilfe den anerkannten Flüchtlingen und Staatenlosen sowie Personen mit einem Aufenthaltstitel B, C und Schweizer Staatsangehörigen rechtlich gleichgestellt. Diese Gleichstellung soll mit der Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen von Art. 3 Abs. 1 AsylV2 aufgehoben werden. Die EKM lehnt dies ab.

Studien
Studie «Kinder und Jugendliche in der Nothilfe im Asylbereich» und Rechtsgutachten «Das Nothilferegime und die Rechte des Kindes»: Die Lebensumstände in der Nothilfe im Asylbereich gefährden die Gesundheit und die Entwicklung von den betroffenen Kindern und Jugendlichen und sind weder mit der Schweizerischen Bundesverfassung noch mit internationalen Übereinkommen vereinbar.

Empfehlungen und Positionspapiere
In ihrem neuen Positionspapier «Einbürgerung» schlägt die Eidgenössische Migrationskommission EKM Änderungen vor, die eine inklusive Migrationsgesellschaft fördern, in der die wirtschaftliche, die soziale, die kulturelle und die politische Teilhabe gewürdigt und rechtlich abgesichert werden.