Bundesrecht
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Bundesgesetz vom 16. Dezember 1983 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
(BewG, SR 211.412.41)
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Verordnung vom 1. Oktober 1984 über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
(BewV, SR 211.412.411)
Kantonales Recht
Die kantonalen Ausführungsbestimmungen zum BewG finden Sie in der Gesetzessammlung des zuständigen Kantons.
Teils haben Gemeinden in einzelnen Kantonen Beschränkungen für den Erwerb von Ferienwohnungen und Wohneinheiten in Apparthotels erlassen. Entsprechende kommunale Vorgaben sind bei der Bewilligungsbehörde des zuständigen Kantons verfügbar.
Letzte Änderung 22.11.2023