Internationales Privatrecht

Das internationale Privatrecht (IPR; Kollisionsrecht) kommt bei denjenigen privatrechtlichen Sachverhalten zur Anwendung, die einen internationalen Bezug aufweisen. Dabei beantwortet das IPR hauptsächlich folgende Fragen: Welches Gericht ist zuständig? Welches nationale Recht ist anwendbar? Unter welchen Bedingungen kann ein Entscheid, der in einem Staat gefällt wurde, in einem anderen Staat anerkannt und vollstreckt werden?

In der Schweiz sind die entsprechenden Regeln im Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht vom 18. Dezember 1987 (IPRG; SR 291) kodifiziert. Einige Bereiche sind durch Staatsverträge geregelt. Gewisse von diesen sind im Rahmen verschiedener Gremien wie der Haager Konferenz für internationales Privatrecht, der UNO-Kommission für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) oder von UNIDROIT ausgehandelt worden.

Der Fachbereich IPR bereitet in Zusammenarbeit mit ebenfalls zuständigen Dienststellen in den erwähnten Fragestellungen die Erlasse vor und wirkt bei der Erarbeitung notwendiger internationaler Instrumente sowie bei deren Vollzug (Zentralbehördenfunktion) mit. Dazu gehören die internationalen Kindsentführungen, der internationale Minderjährigen- und Erwachsenenschutz, die internationalen Alimentensachen und die internationalen Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen, mit welcher die Behörden oder Gerichte eines ersuchten Staates die Rechtspflege eines ersuchenden Staates unterstützen.

Internationale Rechtshilfe bedeutet nicht, dass Privatpersonen bei rechtlichen Fragen mit internationalem Bezug Unterstützung erhalten. Insbesondere können keine Auskünfte über in- und ausländisches Recht oder über die Durchsetzung privatrechtlicher Forderungen im In- und Ausland erteilt werden. Das Bundesamt für Justiz erteilt nur Rechtsauskünfte in jenen Bereichen, wo es eine Zentralbehördenfunktion ausübt (Kindesentführungen, Minderjährigen- und Erwachsenenschutz, Alimenteninkasso und Zustellungs- sowie Beweiserhebungsfragen).

Dokumentation

Rechtliche Grundlagen

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Letzte Änderung 20.09.2023

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