Worum geht es?
Zum Schutz von unterstützungsbedürftigen Kindern im internationalen Bereich hat die Schweiz das Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern ratifiziert (HKsÜ; SR 0.211.231.011). Das HKsÜ ist für die Schweiz am 1. Juli 2009 in Kraft getreten.
Das HKsÜ zielt darauf ab, bei Massnahmen zum Schutz von Kindern oder ihres Vermögens Konflikte zwischen den verschiedenen Vertragsstaaten zu vermeiden. Zu diesem Zweck enthält es Bestimmungen, welche die internationale Zuständigkeit, das anzuwendende Recht sowie die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Massnahmen regeln. In der Praxis des grenzüberschreitenden Kindesschutzes stehen aber oft nicht Fragen der Zuständigkeit und des anwendbaren Rechts im Zentrum, sondern Schwierigkeiten, alle für einen Entscheid relevanten Informationen über das betroffene Kind und seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu erhalten und die erforderlichen Schutzmassnahmen in einem anderen Staat umzusetzen. Das HKsÜ schafft hier eine klare Struktur zur Förderung und Erleichterung des internationalen Informations- und Meinungsaustauschs und der Zusammenarbeit unter den mit Kindesschutzmassnahmen befassten Behörden und Gerichten.
Das Bundesgesetz vom 18. Dezember 1987 über das Internationale Privatrecht (IPRG; SR 291) verweist in Artikel 85 Absatz 1 für die Zuständigkeit, das anwendbare Recht und die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidung zudem explizit auf das HKsÜ. Im Verhältnis zu anderen Vertragsstaaten gelangt das HKsÜ als Staatsvertrag ohnehin zur Anwendung.
Das HKsÜ ersetzt das Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (MSA; SR 0.211.231.01). Das MSA, welches nach wie vor in Kraft ist, gilt nur noch im Verhältnis zu Macau (Volksrepublik China).
Dokumentation
Rechtliche Grundlagen
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HKsÜ
(SR 0.211.231.011)
- Vertragsstaaten
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MSA
(SR 0.211.231.01)
-
IPRG
(SR 291)
Dossier
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Letzte Änderung 13.08.2024
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