Schweiz übergibt den Vorsitz der grössten internationalen Resettlement-Konferenz an die USA
Bern-Wabern, 28.06.2021 - Am 28. Juni 2021 gibt die Schweiz den einjährigen Vorsitz der Annual Tripartite Consultations on Resettlement (ATCR), der grössten internationalen Resettlement-Konferenz, an die Vereinigten Staaten von Amerika ab. Ziel der ATCR ist es, die Koordination des Resettlements zwischen Staaten, der Zivilgesellschaft und UN-Organisationen sicherzustellen und zu verbessern.
Bereits seit 1995 treffen sich anlässlich der Annual Tripartite Consultations on Resettlement (ATCR) Regierungsvertreter*innen, Vertreter*innen von Nichtregierungsorganisationen sowie internationale Akteure und Flüchtlinge unter der Schirmherrschaft des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR).
Das Ziel der ATCR-Konferenz ist die Diskussion politisch-strategischer Themen sowie die staatenübergreifende Bündelung von Ressourcen auf internationaler Ebene im Bereich des Resettlement. Resettlement bezeichnet die dauerhafte Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat, der ihnen vollen Flüchtlingsschutz gewährt und ihnen die Möglichkeit bietet, sich im Land zu integrieren. Das UNHCR geht davon aus, dass 2022 weltweit 1.47 Millionen Flüchtlinge auf einen Resettlement-Platz angewiesen sein werden.
Im Juni 2020 hatte die Schweiz erstmals den einjährigen ATCR-Vorsitz übernommen. Der Vorsitz wurde durch das Staatssekretariat für Migration (SEM), die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) und das UNHCR wahrgenommen. Zudem wurde der Vorsitz dieses Jahr erstmalig von der Refugee Steering Group (RSG), einem Komitee von Flüchtlingen, beraten. Das Vorsitzjahr stand unter dem Titel «Strengthening capacities to promote opportunities for refugees in unprecedented times». Dieses Leitmotiv erlaubte es, die vielfältigen Herausforderungen im Zusammenhang mit Resettlement zu diskutieren, sowie insbesondere die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf Resettlement-Programme zu thematisieren.
In der Schweiz genehmigte der Bundesrat im Mai 2021 das Resettlement-Programm für die Jahre 2022 und 2023. Nach Konsultation der zuständigen Kommissionen und der Begleitgruppe Resettlement hat er beschlossen, in diesem Zeitraum bis zu 1600 Flüchtlinge aufzunehmen, die sich im Erstaufnahmeland in einer prekären Lage befinden. Hinzu kommt ein Kontingent von bis zu 300 Flüchtlingen, die wegen der pandemiebedingten Verzögerung nicht im Rahmen des vorhergehenden Programms aufgenommen werden konnten.
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Information und Kommunikation SEM, medien@sem.admin.ch
Herausgeber
Staatssekretariat für Migration
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Letzte Änderung 10.06.2024