Medienpolicy

Der Stabsbereich Information & Kommunikation beantwortet alle Medienanfragen, die in den Zuständigkeitsbereich des SEM fallen.  Direkte Anfragen an Mitarbeitende des SEM werden an den Mediendienst weitergeleitet.

Wir beantworten Medienanfragen so rasch wie möglich – in der Regel tagesaktuell. Aufwendige Abklärungen oder statistische Auswertungen können jedoch länger dauern. Zudem kann das SEM für zeitintensive Statistikaufträge und Auswertungen den Aufwand in Rechnung stellen.

Bestellformular für statistische Berichte

Öffentlichkeitsgesetz BGÖ

Medienschaffende können Einblick in amtliche Dokumente beantragen, die von der Bundesverwaltung nicht oder noch nicht veröffentlicht wurden. Das genaue Vorgehen und die Einschränkungen sind auf der Website des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten erklärt, unter 

Zugang zu amtlichen Dokumenten

 
Anfragen an das Staatssekretariat für Migration stellen Sie bitte per Mail an medien@sem.admin.ch.

 
Weiterführende Links:

Öffentlichkeitsgesetz  
Öffentlichkeitsverordnung

Bundesasylzentren BAZ

Die Bundesasylzentren sind für die Öffentlichkeit nicht zugänglich, weil die Asylsuchenden ein unbedingtes Anrecht auf Privatsphäre haben.

Siehe dazu Art. 3 Betriebsverordnung EJPD über den Betrieb von Zentren des Bundes und Unterkünften an den Flughäfen.

Das SEM organisiert jedoch Informationstage für die Bevölkerung, Tage der offenen Türe oder führt auf Anmeldung öffentliche Führungen in den verschiedenen Bundesasylzentren durch. In Einzelfällen können auch private Führungen organisiert werden.

Beauftragte Partner, akkreditierte Vertreterinnen und Vertreter von Zivilgesellschaft oder Religionsgemeinschaften haben freien Zutritt zu den Bundesasylzentren.

Letzte Änderung 10.10.2020

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