Weitere Weisungen und Rundschreiben des SEM

Die Anpassungen an AuG und Revision AsylG sind noch nicht erfolgt. Die Weisungen und Rundschreiben gelten jedoch sinngemäss weiterhin.



Visa für syrische Familienangehörige

Alle vor dem 15. September 2018 erlassenen Spezialweisungen und Rundschreiben für Visaverfahren im Kontext des Syrienkonflikts sind nicht mehr anwendbar.

Bei Bedarf können entsprechende Dokumente nach Kontaktaufnahme mit dem SEM eingesehen werden:

T +41 58 465 77 60


Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA)




Letzte Änderung 20.07.2015

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