V16


Visumbestimmungen:

V16

Die Visumbefreiung gilt nur für Inhaber des Hong Kong Special Administrative Region People’s Republic of China Passport (HKSAR-Pass).

Es besteht eine Visumpflicht:

  • für Inhaber des Document of Identity for visa purposes mit dem Eintrag "Chinese" in der Rubrik "Nationality". In diesem Fall ist das Dokument ein chinesischer Pass (V).

Visumpflicht im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe, im Gastgewerbe, im Reinigungsgewerbe in Betrieben und Haushalten, im Überwachungs- und Sicherheitsdienst sowie im Erotikgewerbe;
  • anderer Art, sofern diese länger als 8 Tage innerhalb des Kalenderjahrs dauert.

Visumbefreiung im Hinblick auf die Ausübung einer Erwerbstätigkeit:

  • Inhaber einer langfristigen Aufenthaltsbewilligung ausgestellt durch einen Schengen-Mitgliedstaat oder eines gültigen D-Visums, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisedokuments sind.

Liste der von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Aufenthaltstitel (PDF, 918 kB, 16.01.2024)  

  

Letzte Änderung 15.08.2022

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