Forschung und Evaluation

Ist der Kreis 5 in Zürich ein Ghetto? Werden alle Mädchen aus Sri Lanka zwangsverheiratet? Erhalten Asylbewerber eine Luxuskrankenversicherung?

Solche und ähnliche Äusserungen zeigen wie hoch emotional das Thema Migration ist.

Daher ist es wichtig, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) sich zur Erfüllung seines gesetzlichen Auftrags auf wissenschaftlich fundierte Fakten und Erkenntnisse stützt. Das SEM gibt deshalb bei namhaften Institutionen im In- und Ausland Studien in Auftrag, deren Resultate bei der Weiterentwicklung und Umsetzung einer aktuellen und zeitgemässen Migrations- und Integrationspolitik dienen.

Im Folgenden sind Forschungs- und Evaluationsprojekte, welche das SEM in Auftrag gegeben oder mitfinanziert hat, aufgelistet:

  
Abgeschlossene Projekte


Absichten und Perspektiven von Schutzbedürftigen aus der Ukraine in der Schweiz

UNHCR, Ipsos SA, Staatssekretariat für Migration
Dezember 2022 – Dezember 2023

Welche Profile und sozioökonomischen Umstände weisen die Haushalte der Schutzbedürftigen aus der Ukraine in der Schweiz auf? Was sind ihre kurz- und langfristigen Absichten in Bezug auf Rückkehr? UNHCR, die UNO-Flüchtlingsorganisation, Ipsos SA Schweiz und das Staatssekretariat für Migration haben gemeinsam eine Umfrage unter Schutzbedürftigen aus der Ukraine in der Schweiz durchgeführt, um ihre Situation besser zu verstehen. Die repräsentative Analyse basiert auf 1125 vollständig ausgefüllten Fragebögen, die zwischen dem 30. März und dem 1. Mai 2023 mittels einer Online-Umfrage erhoben wurden.


Evaluation der Unterstützungspools zur Bewältigung der Ukraine-Krise im SEM

Interface Politikstudien Forschung Beratung AG, Luzern
Dezember 2022 – Juni 2023

Für die Bewältigung der Ukraine-Krise wurden vom SEM ab März 2022 folgende Unterstützungspools zur Aufstockung der Personalressourcen zur Durchführung der S-Verfahren und unterstützende Tätigkeiten eingesetzt: (1) Unterstützungspool SEM mit amtsinternen Mitarbeitenden aus Bereichen, die nicht direkt von der Ukraine-Krise betroffen waren; (2) Unterstützungspool Bundesverwaltung mit Mitarbeitenden aus der gesamten Bundesverwaltung, die von ihren Verwaltungseinheiten zeitweise für die Krisenbewältigung im SEM bereitgestellt wurden; und (3) Unterstützungspool Identifikation mit Mitarbeitenden des Bundesamtes für Polizei fedpol und des Bundesamtes für Zoll und Grenzschutz BAZG, die über Spezialkompetenzen im Bereich der Personenidentifikation verfügen.

Ziel dieser Evaluation ist es, die personellen Massnahmen für die Bewältigung der Ukraine-Krise durch eine unabhängige Stelle untersuchen zu lassen, um Stärken und Schwächen sowie Optimierungs- und Weiterentwicklungspotentiale zu identifizieren. Mit dieser Evaluation soll im Hinblick auf künftige Krisensituationen abgeschätzt werden, welche personellen Massnahmen ergriffen werden sollen, um damit die Krisenbereitschaft und -resilienz des SEM gezielt zu erhöhen.


Komplementäre Zugangswege für Menschen auf der Flucht: Ein Ländervergleich

TC Team Consult, Genf
Dezember 2020 – August 2022

Die Schweiz nimmt im Rahmen ihres bewährten Resettlement-Programms jedes Jahr mehrere Hundert Flüchtlinge direkt aus Krisengebieten auf. Das SEM hat im Rahmen eines Studienprojekts analysiert, welche Instrumente in diesem Bereich allenfalls ergänzend zur Verfügung stehen würden. Dazu hat es einen Ländervergleich in Auftrag gegeben und geprüft, inwieweit die im Ausland existierenden Zugangswege mit dem schweizerischen Recht vereinbar wären.

Die Ergebnisse dieses Studienprojekts zeigen, dass die Schweiz im internationalen Vergleich ein etablierter Resettlement-Staat ist und bereits die meisten der im Ausland eingesetzten Instrumente anwendet. Ausnahmen bilden die Private Sponsorship Programme und humanitären Korridore, wobei auch Elemente dieser Formen bereits Teil des Schweizer Resettlement-Programms sind. Humanitäre Korridore gibt es beispielsweise in Italien oder Frankreich. Bei diesen wird der Prozess von der Identifizierung der schutzsuchenden Personen bis zu deren Integration von konfessionellen und zivilgesellschaftlichen Akteuren finanziert und organisiert. In der Schweiz ist ausschliesslich der Bund für die direkte Aufnahme von Flüchtlingen zuständig und setzt die Resettlement-Programme gemeinsam mit den Kantonen, Städten und Gemeinden um.

Eine Verlagerung der derzeit beim Bund angesiedelten Kompetenzen bei der Aufnahme von Flüchtlingsgruppen wäre möglich, würde aber weitreichende gesetzliche und finanzielle Anpassungen erfordern. Zusätzlich wären politische Vereinbarungen zwischen Kantonen und Städten/Gemeinden notwendig. Die Studie zeigt zudem auf, dass die Schweiz mit der Möglichkeit, überall auf der Welt ein humanitäres Visum zu beantragen, weiter geht als andere Aufnahmestaaten.


Teilsubvention für das Buchprojekt "Wer putzt die Schweiz? Migrationsgeschichten mit Stolz und Sprühwischer"

Marianne Pletscher und Marc Bachmann
Februar 2022
Buchpublikation im Limmat Verlag, Bern (ISBN 978-3-03926-035-5)

Das Buch "Wer putzt die Schweiz? Migrationsgeschichten mit Stolz und Sprühwischer" von Marianne Pletscher und Marc Bachmann portraitiert die Integrationsverläufe von Zuwanderinnen und Zuwanderern, die in der Schweiz als Reinigungskräfte arbeiten. Das Buch stellt eine wichtige Würdigung von schwierigen Erwerbsintegrationsbiographien in der Schweiz dar. Es gibt Zuwanderinnen und Zuwandern, die häufig im Verborgenen und hart für eine "saubere Schweiz" arbeiten, ein Gesicht. Das Buch hat damit das Potential, das Interesse in der Schweizer Bevölkerung für die Schicksale und Integrationsleistungen von Zugewanderten zu wecken, zur Kontaktaufnahme zu animieren und so die Integration zu fördern. Durch einen Beitrag kann das SEM dieses Projekt finanziell und ideell unterstützen.


Machbarkeitsanalyse zur Entwicklung von Online-Sprachtests

ZHAW, Zürich
Mai 2021 – Februar 2022

Das SEM hat mit dem fide-Test einen Sprachtest entwickelt, welcher als Nachweis von Sprachkompetenzen für ausländer- und bürgerrechtliche Verfahren anerkannt ist. Er ist auf die Situation in der Schweiz ausgerichtet ist und zeigt nicht nur die sprachliche Kompetenz, sondern auch die sprachliche Integration auf. Der fide-Test kann bisher nur vor Ort durchgeführt werden und existiert nur in Papierform. Im Zuge der Covid-19-Pandemie wurde die Möglichkeit zur Durchführung von Sprachtests vor Ort eingeschränkt und damit auch die Erlangung der Sprachnachweise. Es wurde damit deutlich, wie wichtig die Möglichkeit eines digitalen und ortsunabhängigen Angebots zum Nachweis der Sprachkompetenzen wäre. Um die Entwicklungen in Richtung Digitalisierung von Sprachtests besser einordnen zu können, soll die Marktstudie aufzeigen, welche die Chancen und Risiken digitale, ortsunabhängige (Online-)Sprachtests aufweisen.


Studie zur Suizidprävention in den Bundesasylzentren

CHUV und Unisanté, Lausanne
Mai 2021 – Januar 2022

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) möchte Suizidrisiken in den Bundesasylzentren (BAZ) besser erkennen und vorbeugen. Dazu hat es eine Expertengruppe von Unisanté und des Waadtländer Unispitals (CHUV) beauftragt, einen Bericht zur Suizidprävention in den BAZ der Region Westschweiz zu verfassen. Die Expertinnen und Experten beurteilen die Situation insgesamt als gut. Sie zeigen aber auch Wege zur Optimierung der Betreuung und zu einem einheitlicheren Konzept auf.

Mit der Studie beauftragt wurde eine Expertengruppe von Unisanté und des CHUV, der Psychologinnen und Psychologen sowie Ärztinnen und Ärzte angehören, die auf migrationsbedingte Störungen und die Herausforderungen der Interkulturalität spezialisiert sind. Gestützt auf die Dokumentation des SEM und wissenschaftliche Studien, die in anderen Ländern durchgeführt wurden, haben die Forschenden das bestehende Konzept evaluiert und die beiden Suizide, die im März 2019 und im Dezember 2021 in Westschweizer BAZ verübt wurden, analysiert. Um ein vollständiges Bild zu erhalten, konnten die Mitarbeitenden der BAZ auch einen Fragebogen zum Umgang mit Suizidrisiken ausfüllen.


Evaluation des Corona-Krisenmanagements des SEM

Interface Politikstudien, Luzern
März 2021 – Oktober 2021

Während der Corona-Krise wurden im SEM verschiedene Gremien zur Bewältigung dieser Krise geschaffen. Auch wenn sich diese Krisenorganisation aus Sicht der Geschäftsleitung des SEM bewährt hat und das SEM seine Aufgaben in den letzten Monaten auch unter erschwerten Bedingungen in hoher Qualität erbringen konnte, ist es im Hinblick auf weitere Krisensituationen wichtig, zeitnah die richtigen Lehren zu ziehen. Die Geschäftsleitung des SEM hat daher beschlossen, das Krisenmanagement des SEM während der Corona-Krise von externen Fachleuten analysieren zu lassen – dies ergänzend zu eigenen Auswertungen des Amtes.

Ziel dieser Evaluation ist es, das Corona-Krisenmanagement im SEM durch eine unabhängige Stelle untersuchen zu lassen, um Stärken und Schwächen sowie Optimierungs- und Weiterentwicklungspotentiale zu identifizieren. Die Evaluation soll als interne Orientierungshilfe das SEM befähigen, seine Krisenbereitschaft und -resilienz nachhaltig zu stärken.


Gutachten zur rechtlichen Tragweite der Genfer Flüchtlingskonvention und der Opportunität von Anpassungen

Prof. Dr. iur. Alberto Achermann, Universität Bern unter Mitarbeit von Prof. Dr. iur. Astrid Epiney, Universität Freiburg
Juni 2021

Das Postulat «Anpassung der Flüchtlingskonvention von 1951» (Damian Müller, 18.3930) beauftragt den Bundesrat, eine Anpassung der Flüchtlingskonvention an die heutige Zeit zu prüfen. Der Bundesrat hat die verschiedenen Anliegen des Postulates in einem Bericht untersucht. Dazu gehören namentlich eine Anpassung der Fluchtgründe der Konvention (z.B. Ausschluss von wirtschaftlichen Gründen), Anforderungen an die Integration von Flüchtlingen oder der Umgang mit Gefährderinnen und Gefährdern. Für die Umsetzung des Postulates wurde ein externes, unabhängiges Rechtsgutachten in Auftrag gegeben und eine Begleitgruppe eingesetzt. In der Begleitgruppe vertreten waren das Bundesverwaltungsgericht (BVGer), die Kantone, Gemeinden und Städte, sowie das UNHCR, die Schweizerische Flüchtlingshilfe und verschiedene Vertreter der Bundesverwaltung.

Sowohl die Gutachter wie auch die Begleitgruppe sind insgesamt übereinstimmend zum Schluss gekommen, dass es hinsichtlich der Anliegen des Postulates keiner Anpassung der Flüchtlingskonvention bedarf und dass diese den aktuellen Anforderungen weiterhin gerecht wird. Dies gilt beispielsweise bezüglich der Forderung des Postulates, dass wirtschaftliche Gründe explizit als Fluchtgrund aus der Konvention ausgeschlossen werden. Sowohl die Gutachter wie auch die Begleitgruppe kommen zum Schluss, dass wirtschaftliche Gründe allein weder nach der Konvention noch nach schweizerischem Recht die Flüchtlingseigenschaft zu begründen vermögen.


Vorstudie zur Analyse des künftigen Bedarfs des Schweizer Arbeitsmarktes an ausländischen Arbeitskräften

Demografik, Basel
November 2020 – Juni 2021

Demografie, Digitalisierung und Fachkräftemangel stellen die Migrationspolitik in der Schweiz vor neue Herausforderungen. Trotz umfassender Massnahmen zur Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotentials, wird die Schweiz auch in Zukunft auf gut qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen sein. Das Staatssekretariat für Migration hat im November 2020 eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben, um der Frage nachzugehen, wie der künftige Bedarf des schweizerischen Arbeitsmarktes an ausländischen Arbeitskräften bestimmt werden kann und welchen Beitrag ausländische Arbeitskräfte zur Entschärfung eines sich erhöhenden Fachkräftebedarfs leisten könnten.

Die explorative Vorstudie untersucht anhand eines ökonomischen Gleichgewichtsmodells am Beispiel des Gesundheitswesens und der Branche der Informations- und Kommunikationstechnologie, wo der Fachkräftebedarf in den nächsten 10 Jahren besonders ausgeprägt sein könnte und wie stark die kontingentierte Drittstaatenzuwanderung zwecks Erwerbstätigkeit zur Entschärfung sich abzeichnender Engpässe beitragen könnte. Die Machbarkeitsstudie macht deutlich, dass belastbare Prognosen zu künftigen Fachkräftebedarfen unter Einbezug aller relevanter Einflussfaktoren wie Digitalisierung, Ausschöpfung vorhandener Arbeitskräftepotentiale oder Einwanderungsstruktur zu erfolgen haben. Weil diese Parameter im Rahmen dieser Vorstudie nur unvollständig berücksichtigt werden konnten, sind die vorliegenden quantitativen Ergebnisse zu relativieren. Die Vorstudie liefert Denkanstösse zur Ausgestaltung des aktuellen und zu möglichen Anforderungen an ein zukünftiges Zulassungssystem und kann als Ausgangspunkt für weiterführende Untersuchungen im Zusammenhang mit Migration und Fachkräftethematik dienen.


Evaluation von Prozessqualität, Entscheidqualität und Rechtsschutz im Rahmen der Umsetzung des revidierten Asylgesetzes

Egger, Dreher & Partner und Ecoplan, Bern
Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte, Bern
August 2019 – März 2021

Das revidierte Asylgesetz ist seit dem 1. März 2019 in Kraft. Seither entschied das Staatssekretariat für Migration (SEM) erstinstanzlich über rund 27 000 neue Asylgesuche. Im Auftrag des SEM haben die Arbeitsgemeinschaft Egger, Dreher und Partner AG und die Ecoplan AG die Prozesse im Asylbereich während der ersten zwei Betriebsjahre evaluiert. Das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte analysierte seinerseits die Qualität der Asylentscheide im beschleunigten Verfahren und den Rechtsschutz. Die Resultate dieser externen Evaluation liegen nun vor.

Die Mitarbeitenden des SEM halten sich bei der Bearbeitung der Asylgesuche an die vorgegebenen Prozesse. Die durchschnittliche Dauer der Asylverfahren bis zum erstinstanzlichen Entscheid ist seit der Inkraftsetzung des revidierten Asylgesetzes deutlich kürzer geworden. Bei den nationalen Verfahren dauerte die Vorbereitungsphase im untersuchten Zeitraum durchschnittlich knapp 49 Tage und lag damit noch über dem Zielwert von 21 Tagen. Das anschliessende, getaktete Asylverfahren dauerte im Durchschnitt rund 6 Tage, die Vorgabe von 8 Tagen konnte in allen Asylregionen eingehalten werden. Im Durchschnitt konnte das SEM die beschleunigten Verfahren also nach 55 Tagen abschliessen. Gemäss den externen Expertinnen und Experten können die Verfahren durch prozessuale und organisatorische Optimierungen weiter beschleunigt und effizienter umgesetzt werden. Sie empfehlen unter anderem, die Rollen der verschiedenen Akteure noch besser zu klären, ein gemeinsames Planungstool zu verwenden und die Zusammenarbeit mit medizinischen Leistungserbringern noch stärker zu institutionalisieren.

Die Qualität der Asylentscheide ist gemäss den externen Expertinnen und Experten im Allgemeinen zufriedenstellend. Verbesserungsbedarf besteht insbesondere bei den Sachverhaltsabklärungen, beim Umgang mit den Stellungnahmen der Rechtsvertreterinnen und -vertretern zum Entscheidentwurf sowie bei der Qualitätskontrolle. Die Umsetzung des Rechtsschutzes durch die externen Leistungserbringer wird als gut beurteilt, auch wenn die überregionale Koordination zwischen den einzelnen Leistungserbringern und die Zusammenarbeit zwischen dem SEM und den Leistungserbringern durch bessere Rollenklärung noch optimiert werden kann. Der Bericht enthält entsprechende Empfehlungen ans SEM und an die mit dem Rechtsschutz mandatierten Organisationen.


Evaluation: Verpflichtungskredit für die internationale Migrationszusammenarbeit und Rückkehr (IMZ-Kredit)

Dr. Eduard Gnesa, Bern
August 2020 – Januar 2021

Mit seinem Beschluss vom 28. Juni 2011 hat der Bundesrat die Schaffung eines Verpflichtungskredits für die internationale Migrationszusammenarbeit und Rückkehr (IMZ-Kredit) genehmigt. Der Hauptzweck dieser Mittel ist die Finanzierung von Projekten in den folgenden fünf Bereichen: Rückkehrhilfe; Prävention irregulärer Migration; Schutz von Migranten und Flüchtlingen in Erstaufnahmestaaten (Protection in the Region); Verbesserung der Lebensbedingungen von Migranten und Flüchtlingen in den Herkunfts- und Transitstaaten; sowie Stärkung ausländischer Behörden und zivilgesellschaftlicher Akteure beim Migrationsmanagement und Aufbau fairer und effizienter Asylverfahren (Capacity Building). Die Mittelverwendung orientiert sich an den migrationsaussenpolitischen Prioritäten der Schweiz.

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat eine externe Evaluation des IMZ-Kredits in Auftrag gegeben, um eine unabhängige Bewertung der bisher geleisteten Arbeiten und erzielten Ergebnisse zu erhalten. Ziel ist es, einerseits die Relevanz, Kohärenz, Wirksamkeit und Wirkung der vor Ort finanzierten Projekte zu bestimmen und andererseits die Wirksamkeit der Kreditverwaltung durch das SEM zu überprüfen. Die Evaluation soll schliesslich Verbesserungspotentiale identifizieren und Entwicklungsperspektiven aufzeigen.


Studie «Asylpraxis der Schweiz von 1979 bis 2019: eine Bestandesaufnahme»

Stephan Parak
Januar 2019 – August 2020

Die Tätigkeit des Staatssekretariats für Migration (SEM) wird laufend dokumentiert. Täglich kommen neue Akten dazu: Berichte, Analysen, Protokolle. Einzelne Aspekte dieser Tätigkeit wurden im Rahmen von wissenschaftlichen Arbeiten bereits erforscht. Eine Überblicksdarstellung der Schweizer Asyl- und Wegweisungspraxis seit dem ersten Asylgesetz vom 5. Oktober 1979 bis zu der am 1. März 2019 in Kraft getretenen Asylgesetzrevision liegt jedoch nicht vor. Die vorliegende Studie will diese Lücke schliessen. Ihr Ziel ist es, die wichtigsten Fakten und zentralen Elemente der Praxisentwicklung dieser Zeitperiode in konziser Form nachvollziehbar darzustellen. Sie hat dokumentarischen Charakter, will die behördliche Praxis darlegen und in den historisch-institutionellen Kontext einbetten, jedoch nicht beurteilen.

Die Studie ist aus der Perspektive des SEM verfasst und stützt sich primär auf dessen Aktenmaterial. Sie behandelt ausgewählte Herkunftsländer von Asylsuchenden und einzelne länderübergreifende Sachthemen. Sie gibt nicht auf jede Frage eine Antwort, geht auf Aspekte der Integration, der Fürsorge oder der Unterbringung von Asylsuchenden nicht ein. Es braucht wissenschaftliche Forschungsarbeiten aus unterschiedlichen Blickwinkeln, um auf erweiterter Quellenbasis zu einem vollständigeren Bild der Entwicklung der schweizerischen Asylpraxis der letzten Jahrzehnte zu gelangen. Die Studie liefert dazu eine Grundlage.


Studie zu den Aufenthaltsverläufen von ausländischen Familienangehörigen aus dem Familiennachzug

Büro BASS
April 2019 – Juni 2020

Ausländerinnen und Ausländer ziehen aus unterschiedlichen Gründen in die Schweiz. Im Vordergrund steht dabei meist die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Aber beispielsweise auch eine Aus- oder Weiterbildung, ein Aufenthalt als Rentnerin und Rentner oder die Begleitung von erwerbstätigen Ehepartnerinnen und Ehepartnern können hinter dem Entschluss stehen, in die Schweiz zu ziehen.

Der Familiennachzug stellt rund 30% der jährlichen Zuwanderung in die Schweiz und somit nach dem Erwerbszweck den zweithäufigsten Einwanderungsgrund dar. Aus gesellschaftlicher und gesamtwirtschaftlicher Sicht interessiert, wie gut es den im Rahmen des Familiennachzugs eingewanderten Ausländerinnen und Ausländern gelingt, wirtschaftlich unabhängig zu sein.

Dazu hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) im Januar 2019 die Durchführung einer Studie zum Familiennachzug in Auftrag gegeben. Die vorliegende Studie liefert zuerst eine detaillierte Beschreibung der Gruppe der zugezogenen Personen aus dem Familiennachzug und vergleicht sie mit Ausländer/innen, die aus anderen Zuzugsgründen – vor allem zum Erwerbszweck – in die Schweiz gezogen sind. In einem zweiten Schritt wird der Frage nachgegangen, inwiefern und wie rasch nach dem Zuzug den im Rahmen des Familiennachzugs zusammengeführten Familieneinheiten die wirtschaftliche Unabhängigkeit gelingt und womit eine gelingende Integration im Zusammenhang steht. Weiter geht die Studie der Frage nach, wie viele Personen aus dem Familiennachzug die Schweiz wieder verlassen und in welchem Zusammenhang dies mit einer erfolgreichen wirtschaftlichen Integration steht. Die vorliegende Studie versteht sich als Auslegeordnung, die erstmals umfassende und evidenzbasierte Informationen zu den im Familiennachzug eingewanderten Ausländerinnen und Ausländern bereitstellt.


Studie zu den Auswirkungen der nationalen Asylbeschwerdeverfahren auf die Ziele des Europäischen Asylsystems und der Asylpolitik

International Centre for Migration Policy Development ICMPD
September 2018 – März 2020

Die Studie des International Centre for Migration Policy Development (ICMPD), welche vom Staatssekretariat für Migration (SEM) mit einer Teilsubvention unterstützt wurde, fokussiert auf die Auswirkungen der nationalen Asylbeschwerdeverfahren auf das Ziel des Europäischen Asylsystems und der Asylpolitik, schnelle und faire Asylverfahren zu schaffen. Weiter untersucht die Studie die Auswirkungen der unterschiedlichen Asylbeschwerdeverfahren auf nationaler Ebene in den EU- und assoziierten Staaten. Auch die Wirkung beschleunigter Asylverfahren und der Verfügbarkeit kostenloser Rechtsvertretung und -beratung auf die Qualität und die Dauer von Asylverfahren sowie die Ziellandwahl durch Asylsuchende (Pull-Effekte) werden analysiert.


Rolle muslimischer Betreuungspersonen und islamischer Gemeinschaften bei der Prävention islamistischer Radikalisierung unter besonderer Berücksichtigung der Aus- und Weiterbildung von Imamen in der Schweiz

ZHAW Soziale Arbeit, Zürich
Juli 2018 – März 2020

Mit dem Postulat 16.3314 «Gemässigte Imame sind Schlüsselpersonen gegen die Radikalisierung von jugendlichen Muslimen» beauftragte das Parlament den Bundesrat aufzuzeigen, ob und mit welchen Ausbildungsvorgaben für Imame «islamistische Missionierung» verhindert und stattdessen das Integrationspotenzial der Imame genutzt werden kann, insbesondere im Umgang mit Jugendlichen. Das Bundesamt für Justiz und das Staatssekretariat für Migration haben zu diesem Thema eine externe Studie in Auftrag geben.

Im Zentrum der Studie steht der Aus- und Weiterbildungsbedarf von Imamen und muslimischen Betreuungspersonen zur Verbesserung des Zusammenlebens und zur Radikalisierungsprävention. Die Studie gliedert sich in vier Teilprojekte zur Rolle der Betreuungspersonen und islamischen Organisationen, zu den Hintergründen der Radikalisierung, zur Radikalisierung respektive Radikalisierungsprävention im Umfeld von Moscheen und islamischen Organisationen sowie zur konkreten Ausgestaltung von Aus- und Weiterbildung von Betreuungspersonen, damit sie einen Beitrag zur Verbesserung des Zusammenlebens und zur Radikalisierungsprävention leisten können.


Der Entzug des Bürgerrechts

Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung (SIR), Lausanne
August 2019

Das Staatssekretariat für Migration hat das Schweizerische Institut für Rechtsvergleichung mit der Erstellung eines rechtsvergleichenden Gutachtens beauftragt, das einen Überblick über den Entzug des Bürgerrechts von Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit in verschiedenen ausländischen Rechtssystemen bieten soll. Das Rechtsgutachten soll unter anderem als Grundlage für das künftige Vorgehen des Bundes in Bezug auf ein neues Gesetzgebungsprojekt dienen. Zu diesem Zweck werden in die vorliegende Studie folgende Staaten einbezogen: Australien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, Kanada, die Niederlande, Österreich, Schweden und Spanien.


Literaturstudie zum Postulat 16.3790 «Migration. Langfristige Folgen der Integration»

Schweizerisches Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien, Neuenburg, und ICMPD, Wien
April 2018 – Juni 2019

Mit dem Postulat 16.3790 «Migration. Langfristige Folgen der Integration» der SVP wurde der Bundesrat beauftragt, einen Bericht zu verfassen, der die Wirkungszusammenhänge von Migration, Integration und Rückkehr beleuchtet. Auf der Grundlage einer Literaturanalyse beleuchtet der Bericht in Erfüllung des Postulates auf einer generellen Ebene die mittel- und langfristigen sozialen und ökonomischen Folgen der Integration auf die Schweiz und die Herkunftsländer. Die Erkenntnisse der Wissenschaft stützen die Stossrichtung der schweizerischen Migrations- und Integrationspolitik: Namentlich die Beschleunigung der Asylverfahren, die im Frühjahr 2019 schweizweit eingeführt wurde, sowie die Umsetzung der Integrationsagenda Schweiz, mit dem Ziel, Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene rasch in den Arbeitsmarkt, die Berufsbildung und die Gesellschaft zu integrieren. Die Forschung bestätigt, dass Wartefristen und Beschäftigungslosigkeit im Asylwesen langfristig zu höheren Kosten für die Schweiz führen, wenn sich schliesslich ein Verbleib der Gesuchsteller abzeichnet. Ein früher Erwerb sprachlicher und berufsrelevanter Kompetenzen ist derweil in zweierlei Hinsicht sinnvoll: Sie eröffnet den Asylsuchenden sowohl bei einem Verbleib in der Schweiz als auch bei einer Rückkehr in die Heimat grössere Perspektiven.


Studie zur Situation von Frauen und Mädchen im Asylbereich

Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte, Bern
Oktober 2017 – Juni 2019

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Oktober 2019 in Erfüllung des Postulats Feri (16.3407) den Bericht «Analyse der Situation von Flüchtlingsfrauen» verabschiedet. Darin wird der Handlungsbedarf bei der Unterbringung und Betreuung von asylsuchenden Frauen und Mädchen in der Schweiz geklärt.

Der Bericht zum Postulat wurde vom Staatssekretariat für Migration (SEM) gemeinsam mit den Kantonen und verschiedenen NGOs erarbeitet. Ausgewählte Fragestellungen des Postulats wurden im Rahmen einer externen Studie beantwortet. Der Bericht analysiert die Situation von Flüchtlingsfrauen in den Bundesasylzentren und die Unterbringung in den kantonalen Strukturen, identifiziert Handlungsfelder und nennt entsprechende Massnahmen für die Verbesserung der Situation von Frauen und Mädchen sowie Opfern sexueller Gewalt.


Evaluation der «Strategie Migrationspartnerschaften Westbalkan 2016–2019»

Alexandra Sagarra, Paddock Wood, Vereinigtes Königreich
Juli 2018 – Januar 2019

Im Rahmen der Zusammenarbeit der Schweiz mit den westlichen Balkanstaaten wurden Migrationspartnerschaften abgeschlossen: im Jahr 2009 mit Bosnien-Herzegowina und Serbien, im Jahr 2010 mit dem Kosovo. Um die Umsetzung dieser Migrationspartnerschaften zu steuern, wurde eine interdepartementale Strategie für den Zeitraum 2016–2019 geschaffen. Die «Strategie Migrationspartnerschaften Westbalkan 2016–2019» sieht vor, dass nach drei Jahren grundsätzliche Überlegungen zu den Ergebnissen dieser Umsetzungsphase und zu den künftigen Perspektiven der Migrationspartnerschaften angestellt werden. Die vorliegende Evaluation zieht über die bei der Umsetzung der Strategie gemachten Erfahrungen Bilanz und formuliert Empfehlungen zuhanden des Ausschusses für internationale Migrationszusammenarbeit (IMZ-Ausschuss).


Evaluation: Pilotversuch zur Betreuung und Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden in Zentren des Bundes

ZHAW Soziale Arbeit, Zürich
September 2017 – Januar 2019

Unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) gehören zu den verletzlichen Personen im Asylverfahren und haben deshalb besondere Bedürfnisse bei der Unterbringung und Betreuung. Um diesen gerecht zu werden, hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) ab 1. Juli 2017 in den Bundesasylzentren in Basel und Zürich im Rahmen eines Pilotprojektes neue und höhere Standards getestet. Von diesem Zeitpunkt an wurden alle UMA, die in der Schweiz um Schutz ersuchten, diesen beiden Bundesasylzentren zugewiesen. Dort wurden die UMA von den erwachsenen Asylsuchenden konsequent getrennt untergebracht. Für ihre Betreuung wurden zusätzlich zum regulären Betreuungspersonal Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen angestellt. Zudem waren die einzelnen Betreuungspersonen für weniger UMA zuständig als zuvor, was eine intensivere und gezieltere Betreuung ermöglichte.

Das Pilotprojekt wurde von der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) wissenschaftlich begleitet. In der Evaluation kamen ihre Fachleute zum Schluss, dass sich die neuen Standards grundsätzlich bewährt haben. Sie identifizierten jedoch weitere Handlungsfelder, in denen sie Verbesserungen als notwendig erachten und formulierten entsprechende Empfehlungen. Das SEM beurteilte die bereits umgesetzten Massnahmen seinerseits ebenfalls positiv, prüfte die Empfehlungen der ZHAW und setzt diese nun weitgehend um.


Studie zum Sozialhilfebezug von Ausländerinnen und Ausländern aus Drittstaaten und zur ausländerrechtlichen Praxis der Kantone

Büro BASS und ECOPLAN, Bern
Dezember 2017 – Dezember 2018

Der Ständerat hat den Bundesrat beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, damit der Bund die Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten einschränken kann. Sozialhilfe ist grundsätzlich Sache der Kantone und Gemeinden. Umfassende Kompetenzen des Bundes bestehen jedoch bei der Regelung des Aufenthalts, der die Voraussetzung für Sozialhilfe ist. Um das Postulat 17.3260 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) zu erfüllen, wurden zwei Studien in Auftrag gegeben. Die erste Studie enthält die statistische Analyse zum Sozialhilfebezug von Drittstaatsangehörigen. In der zweiten Studie wird die Praxis der Kantone beim Bezug von Sozialhilfe durch Drittstaatenangehörige untersucht.

Die Studien haben gezeigt, dass das Sozialhilferisiko stark davon abhängt, aus welchen Gründen eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung erteilt wurde. Drittstaatsangehörige, die zu Erwerbs- oder Ausbildungszwecken in die Schweiz ziehen, sind praktisch nie auf die Unterstützung der Sozialhilfe angewiesen. Überdurchschnittlich hoch ist das Sozialhilferisiko dagegen bei Drittstaatsangehörigen, die im Rahmen des Familiennachzugs zu Schweizerinnen oder Schweizern sowie zu Ausländerinnen oder Ausländern in die Schweiz gekommen sind.


Studie zu Lebenssituation und zu den Bedürfnissen der älteren tamilischen Migrationsbevölkerung (50+) in der Schweiz

Schweizerisches Rotes Kreuz, Bern
November 2017 – Dezember 2018

Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) führt in Zusammenarbeit mit dem Nationalen Forum Alter & Migration eine «Studie zu Lebenssituation und zu den Bedürfnissen der älteren tamilischen Migrationsbevölkerung (50+) in der Schweiz» durch. Das Staatssekretariat für Migration SEM unterstützt dieses Vorhaben im Rahmen der Migrationspartnerschaft mit Sri Lanka mit einer Teilsubvention.

Zur Situation der alternden tamilischen Migrationsbevölkerung in der Schweiz liegen bislang wenige Daten vor. Das Studienvorhaben des SRK soll daher folgende Fragen klären:

  • Wie schätzen ältere Tamilinnen und Tamilen der ersten Generation in der Schweiz ihre Lebenssituation (materiell, sozial und gesundheitlich) ein?
  • Wie sehen dies Fachpersonen, die mit dieser Zielgruppe zu tun haben / arbeiten?
  • Welchen Bedarf sehen Vertreterinnen und Vertreter der ersten und zweiten Generation bezüglich Unterstützung, Betreuung, Pflege und Wohnformen im Alter?
  • Welche Unterstützungsangebote sind bekannt, welche werden bzw. würden in Anspruch genommen, und welche braucht es zusätzlich?
  • Sehen erste und zweite Generation Perspektiven für eine Rückkehr im Alter nach Sri Lanka? Wie können diese Perspektiven kontextualisiert werden (Realitätscheck)?

Evaluation: Integrierte Grenzverwaltung

KEK-CDC Consultants und TC Team Consult SA, Zürich
August 2017 – Juni 2018

Die Integrierte Grenzverwaltungsstrategie (IBM-Strategie) hat zum Ziel, ein gemeinsames Dach über den Bestrebungen aller involvierten Behörden des Bundes und der Kantone zu schaffen und so die effiziente und koordinierte Bekämpfung der illegalen Migration und insbesondere des gewerbsmässigen Menschenschmuggels, die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, die Erleichterung der legalen Migration und die gesetzes- und menschenrechtskonforme Ausgestaltung der Grenzverwaltung an sich sicherzustellen.

Die IBM-Strategie stammt aus dem Jahr 2012. Der zugehörige Aktionsplan hat eine Laufzeit von 2014–2017, wobei die letzten Massnahmen bis Ende 2017 gestartet und bis 2019 abgeschlossen werden sollen. Es stellt sich folglich die Frage der Überarbeitung der aktuellen Strategie. Die Evaluation soll die bisherigen IBM-Arbeiten kritisch beleuchten und eine solide Grundlage für die Weiterentwicklung der IBM-Strategie bilden.


Halbzeitevaluierung des ISF-Grenze Schweiz

Koordinationsstelle Forschung und Evaluation des SEM
Februar 2017 – Dezember 2017

Der Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa (ISF-Grenze) wurde für den Zeitraum 2014-2020 geschaffen. Er ist das Nachfolgeinstrument des Aussengrenzenfonds (AGF). Die Schweiz beteiligt sich am ISF-Grenze im Rahmen ihrer Assoziierung an Schengen und Dublin. Im Rahmen dieses Fonds sollen – wie bisher beim AGF – Schengen-Staaten, die aufgrund ihrer ausgedehnten Land- oder Seegrenzen sowie bedeutenden internationalen Flughäfen hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen tragen, mit projektgebundenen Mitteln unterstützt werden. Der Fonds soll dazu beitragen, die Effizienz der Kontrollen und damit den Schutz der Aussengrenzen zu verbessern sowie die Zahl illegaler Einreisen zu verringern. Zudem soll er der Europäischen Union (EU) ermöglichen, rasch und wirksam auf sicherheitsbezogene Krisen, die das Funktionieren des Schengen-Systems gefährden, zu reagieren.

Mit der Halbzeitevaluierung des ISF-Grenze Schweiz erfüllt die Schweiz ihre Verpflichtung gemäss Art. 57 Abs. 1 Bst. a der Verordnung (EU) Nr. 514/2014, einen Zwischenbericht über die Durchführung der Massnahmen und den Fortschritt beim Erreichen der Ziele des nationalen Programms zum ISF-Grenze vorzulegen. Gegenstand der Halbzeitevaluierung ist die Implementierung des ISF-Grenze in der Schweiz bis zum 30. Juni 2017.


Evaluation: Pilotversuch Muslimische Seelsorge in EVZ

Schweizerisches Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG), Universität Freiburg
Juli 2016 – Dezember 2017

Vom 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 wurde im Testbetrieb Zürich ein Pilotprojekt für eine muslimische Seelsorge in den Bundesasylzentren durchgeführt. Dieses wurde vom Schweizerischen Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) an der Universität Freiburg begleitend evaluiert. Die Evaluation wertete statistische Daten zur Belegung des Asylzentrums aus und untersuchte mittels teilnehmender Beobachtung und 49 qualitativer Interviews die Tätigkeit und Interaktionen der drei im Pilotprojekt (mit einem Stellenumfang von insgesamt 70%) arbeitenden muslimischen Seelsorger/innen sowie Möglichkeiten einer Ausweitung dieser Dienstleistung auf andere Bundesasylzentren.


Evaluation der Qualität und Effizienz der schweizerischen Rückkehrberatung sowie Erarbeitung von einheitlichen Qualitätsstandards und Grundlagen zur Effizienzmessung

Fachhochschule Nordwestschweiz, Hochschule für Soziale Arbeit, Olten
November 2016 – Oktober 2017

Das Ziel der Rückkehrberatung ist die Förderung der selbständigen und kontrollierten Ausreise sowie die Unterstützung der Rückkehr und der Wiedereingliederung der Begünstigten im Herkunfts- oder einem Drittstaat. Zurzeit bieten in der Schweiz 24 Rückkehrberatungsstellen eine Beratung an. In der Mehrheit der Kantone betreiben die kantonalen Behörden die Rückkehrberatungsstellen. Einige Kantone haben Dritte mit der Rückkehrberatung mandatiert. Die Rückkehrberatung in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes stellt aktuell IOM sicher. Vor dem Hintergrund dieser heterogenen Ausgangslange hat das SEM die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) beauftragt, für die schweizerische Rückkehrberatung einheitliche Qualitäts- und Effizienzkriterien zu entwickeln, die diesen unterschiedlichen Rahmenbedingungen Rechnung tragen und der Qualitätssicherung in den einzelnen Stellen dienen.


Praxis der Regelung des Aufenthaltsrechts von gewaltbetroffenen ausländischen Personen (Postulat 15.3408 Feri)

Büro für Arbeits- und Sozialpolitische Studien BASS AG, Bern
Mai 2016 – Juni 2017

Das Postulat von Nationalrätin Yvonne Feri «Aufenthaltsrecht von Opfern ehelicher Gewalt» (15.3408) beauftragte den Bundesrat, einen Bericht über diese Praxis der Regelung des Aufenthaltsrechts von gewaltbetroffenen Migranten und Migrantinnen zu erstellen. Dazu hat das SEM eine externe Studie in Auftrag gegeben, um einen Überblick über die Praxis zur Umsetzung der Härtefallbestimmung zu gewinnen.

Die Bilanz zu der Praxis des Aufenthaltsrechts von ausländischen Opfern ehelicher Gewalt fällt insgesamt positiv aus. Die Einführung der Härtefallbestimmung hat zur Verbesserung des Schutzes von Opfer ehelicher Gewalt beigetragen. So hat das SEM zwischen 2011 bis 2015 in rund 520 Fällen seine Zustimmung zu Härtefallgesuchen von Opfern ehelicher Gewalt erteilt. Die aktuelle gesetzliche Regelung trägt der Situation der Opfer grundsätzlich genügend Rechnung.

Der Bericht zeigt auf, dass die notwendigen gesetzlichen und organisatorischen Massnahmen getroffen wurden und namentlich eine gute Vernetzung, Koordination und Kooperation der beteiligten Akteure erreicht werden konnte. Zudem sind ausreichende Angebote zur Unterstützung der Opfer vorhanden. Schliesslich werden auch Aus- und Weiterbildungen der Fachpersonen sowie Massnahmen im Bereich der Information, Sensibilisierung und Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt.


Studie zu den volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz

ECOPLAN, Bern
November 2016 – Mai 2017

Im Postulat «Wirtschaftliche Vorteile dank Schengenpartnerschaft» (15.3896) wird der Bundesrat eingeladen, in einem Bericht die wirtschaftlichen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz aufzuzeigen. Im Rahmen der Erarbeitung dieses Berichts hat das Eidgenössische Department für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und dem Bundesamt für Justiz (BJ) eine wirtschaftswissenschaftliche Studie in Auftrag gegeben. Auf Grundlage eines Referenzszenarios, in dem die Schweiz nicht an Schengen assoziiert ist, beantwortet die Studie folgende Fragestellung: Welche volkswirtschaftliche Bedeutung hat die Schengen-Assoziierung der Schweiz? Welche Vorteile oder Nachteile ergeben sich dabei insbesondere für einzelne Sektoren wie beispielsweise den Tourismus oder den Verkehr?


Studie über die in der Schweiz lebenden jungen Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation

Prof. Dr. Philippe Wanner, Universität Genf
Schweizerisches Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien (Universität Neuchâtel)
Oktober 2016 – Mai 2017

Die erleichterte Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation ist am 12. Februar 2017 an der Urne angenommen worden. Diese jungen Ausländerinnen und Ausländer, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, sollen sich leichter einbürgern lassen können.

In der Schweiz leben heute 24 650 junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation zwischen 9 und 25 Jahren, welche die Kriterien gemäss der vom Parlament festgelegten Gesetzesbestimmung erfüllen. Zu diesem Resultat kommt eine neue Studie von Professor Philippe Wanner von der Universität Genf, die im Auftrag des Staatssekretariats für Migration erstellt wurde. Gemäss der Untersuchung werden in den nächsten zehn Jahren durchschnittlich pro Jahr 2300 junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation die Altersgrenze von neun Jahren erreichen. Gleichzeitig werden jedes Jahr eine gewisse Anzahl Personen die obere Altersgrenze von 25 Jahren überschreiten ohne von der Möglichkeit Gebrauch gemacht zu haben, sich erleichtert einbürgern zu lassen. Die Studie basiert auf Bevölkerungsstatistiken des Bundesamts für Statistik (BFS) und auf Daten der Einwohnerregister.

Das Staatssekretariat für Migration hat das Schweizerische Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien (SFM) mit der Erstellung einer qualitativen Studie über die jungen Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation und die Einbürgerung betraut. Ziel der Studie ist es, zu verstehen, aus welchen Gründen sich diese jungen Menschen noch nicht haben einbürgern lassen und wie sie der erleichterten Einbürgerung gegenüberstehen. Aus der explorativen Analyse gehen drei unterschiedliche Haltungen gegenüber der Einbürgerung hervor: Einige Befragte schliessen die Einbürgerung ganz aus, andere wollen sich einbürgern lassen, schieben ihr Vorhaben jedoch noch auf, und die dritte Gruppe möchte sich einbürgern lassen, stösst dabei jedoch auf Hindernisse.


Evaluation: Testphasen zu den Beschleunigungsmassnahmen im Asylbereich («Testbetrieb»)

McKinsey&Company, Zürich
Egger, Dreher & Partner AG, Bern
Interface Politikstudien Forschung Beratung, Luzern
Schweizerisches Kompetenzzentrum für Menschenrechte SKMR, Universität Bern
Dezember 2013 – Februar 2016

In seiner Botschaft zur Neustrukturierung des Asylbereichs vom 3. September 2014 schlägt der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen vor, um Asylverfahren bei Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit und Fairness zu beschleunigen und damit mittelfristig Kosten einzusparen. Die Wirksamkeit der neuen, getakteten Asylverfahren wird in einer Testphase geprüft. Dazu hat das SEM an der Förrlibuckstrasse in Zürich ein neues Verfahrenszentrum eröffnet. Der sogenannte Testbetrieb wurde am 6. Januar 2014 gestartet und wird längstens bis zum 28. September 2019 dauern.

Die Testphasenverordnung vom 4. September 2013 sieht vor, dass das SEM zuhanden des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) eine Evaluation des Testbetriebs durchführt. Der Testbetrieb wurde in diesem Rahmen von vier externen Auftragnehmern des SEM evaluiert. Die externe Evaluation kommt zum Schluss, dass der Testbetrieb planmässig funktioniert und dass sich das Betriebsmodell für eine schweizweite Umsetzung eignet.


Sans-Papiers in der Schweiz: Studie 2015

B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung AG, Basel
Schweizerisches Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien (Universität Neuchâtel)
Universität Genf
Oktober 2014 – Dezember 2015

Die Zahl der Sans-Papiers in der Schweiz wurde letztmals im Jahr 2005 im Auftrag des Bundes geschätzt. Zehn Jahre nach der letzten Studie hat B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung in Kooperation mit dem Schweizerischen Forum für Migration und Bevölkerungsstudien (SFM) und der Universität Genf im Auftrag des SEM die Situation der Sans-Papiers erneut untersucht.

Die neue Studie kommt zum Schluss, dass in der Schweiz rund 76 000 Sans-Papiers aus Ländern ausserhalb der EU/EFTA leben – 2005 wurde noch von 90 000 Personen ohne Aufenthaltserlaubnis ausgegangen. Knapp zwei Drittel der Sans-Papiers kamen ohne gültige Reisedokumente oder als Touristen in die Schweiz. Je etwa ein Fünftel reiste nach Ablauf einer B- bzw. C-Bewilligung oder nach einem negativen Asylentscheid nicht ordnungsgemäss aus. Die Studie zeigt weiter auf, dass Personen aus Zentral- und Südamerika die grösste Gruppe der Sans-Papiers ausmachen, gefolgt von Personen aus Osteuropa.


Auswirkungen der Eurokrise auf die Zuwanderung aus der EU in die Schweiz

Büro für Arbeits- und Sozialpolitische Studien BASS AG, Bern
Oktober 2013 – November 2015

Den Auftrag für diese Studie erteilte der Bundesrat dem damaligen Bundesamt für Migration (BFM, heute Staatssekretariat für Migration SEM) im Rahmen des Entscheids über die Anrufung und Weiterführung der Ventilklausel vom 24. April 2013. Das Ziel war, mehr darüber zu erfahren, wieweit in den letzten Jahren vermehrt Personen aus dem EU/EFTA-Raum in die Schweiz krisenbedingt zugewandert sind, also weil sie in ihrem Herkunftsland aufgrund der Eurokrise ihre Existenz bzw. die Existenz ihrer Familien nicht mehr sichern konnten oder weil sie einen deutlichen Verlust ihres Lebensstandards hinnehmen mussten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es das Phänomen krisenbedingter Zuwanderung aus den Ländern der EU-17/EFTA gab, dieses sich aber weitgehend auf von der Eurokrise hauptbetroffene Länder beschränkte, die bereits davor Zuwanderungsländer waren (Portugal, Spanien, Italien). Es handelt sich jeweils um wenige tausend Menschen, was den beschränkten Einfluss auf die Neuzuzüge in die Schweiz aufzeigt.


Evaluation: Aussengrenzenfonds 2011–2013

International Centre for Migration Policy Development ICMPD
März 2015 – November 2015

Der Aussengrenzenfonds (AGF) ist einer der vier Fonds, die die Europäische Union unter dem Generellen Programm «Solidarität und Steuerung der Migrationsströme» für den Zeitraum 2007 bis 2013 mit einem Gesamtvolumen von EUR 1820 Mio. eingerichtet hat. Der AGF hatte die finanzielle Solidarität im Schengen-Raum zum Ziel. Er sollte insbesondere jene Staaten unterstützen, welche bei der Umsetzung gemeinsamer Regeln zur Kontrolle und Überwachung der Schengen-Aussengrenzen sowie der Umsetzung der gemeinsamen Visumspolitik aufgrund ihrer geographischen Lage auf Dauer hohe Kosten tragen.

Die Schweiz hat sich im Rahmen der Schengen-Assoziierung seit dem Jahresprogramm 2010 (rückwirkend, ab 2009) am AGF beteiligt. Sie führte mit Unterstützung des AGF insgesamt neun Massnahmen durch, die von verschiedenen Bundesämtern oder Kantonen umgesetzt wurden. Da die Schweiz lediglich an den Flughäfen sowie den konsularischen Vertretungen in Drittstaaten Aufgaben des Aussengrenzschutzes zu erfüllen hat, erstreckten sich die Projekte der Schweiz im Rahmen des AGF insbesondere auf die Bereiche Grenzmanagement und Visapolitik.

Im Rahmen der Evaluation wurde die Programmumsetzung durch die Schweiz im Zeitraum 2011-2013 bewertet. Das zentrale politische/strategische Ziel der Schweiz bei der Umsetzung des AGF – die mit dem Schengen-Besitzstand verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen und eine sinnvolle Verwendung der für die Schweiz bereitgestellten Zuweisungen an EU-Mitteln sicherzustellen – wurde erreicht. Insgesamt kann die Umsetzung der AGF-Massnahmen als sehr effektiv beurteilt werden. Der bedeutsamste Mehrwert der Teilnahme am AGF ist, dass die Schweiz Solidarität mit anderen Staaten demonstrierte und zum Lastenausgleich im Bereich des Schutzes der Aussengrenzen beitrug.


Rechtsgutachten zum Entzug des Bürgerrechts nach Artikel 48 BüG

Prof. Dr. iur. Alberto Achermann, Bern
Juli 2015

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat ein Gutachten zu den Voraussetzungen für eine Anwendung von Artikel 48 des Bundesgesetzes über Erwerb und Verlust des Schweizer Bürgerrechts (BüG) in Auftrag gegeben. Das Gutachten untersucht die Entstehungsgeschichte und aktuelle Bedeutung von Artikel 48 BüG, stellt die Gesetzgebung und Praxis europäischer Staaten in Bezug auf den Entzug der Staatsangehörigkeit dar und berücksichtigt dabei die internationalrechtlichen Entwicklungen (namentlich das Phänomen terroristischer Kämpfer in bewaffneten Konflikten). Das Gutachten arbeitet Kriterien aus, welche neben der Vermeidung der Staatenlosigkeit eine grund- und menschenrechtskonforme Anwendung von Artikel 48 BüG erlauben könnten. Es beleuchtet dabei die Frage der Auswirkungen auf Familienangehörige mit abgeleitetem Bürgerrecht, die Aufenthaltsregelung nach Entzug und die Konsequenzen in Hinblick auf das Auslieferungsverbot von Artikel 25 Absatz 1 der Bundesverfassung.


Evaluation: Schweizerische Migrationspartnerschaften

Maastricht Graduate School of Governance (MGSoG)
Mai 2014 – Februar 2015

Die Schweizer Migrationspartnerschaften sind ein Instrument der bilateralen Zusammenarbeit im Migrationsbereich zwischen der Schweiz und ihren Partnerstaaten. Das Instrument wurde im Rahmen einer umfassenderen Reform der Arbeit in Migrationsfragen hin zur interdepartementalen Zusammenarbeit («whole of government approach») entwickelt. Die Migrationspartnerschaften bestehen aus einer Reihe flexibler und individuell anpassbarer Initiativen, die es erlauben den Interessen der Schweiz sowie der Partnerstaaten Rechnung zu tragen. Die Partnerschaften sind langfristig ausgerichtet und haben keinen festgelegten Endzeitpunkt, da sie so lange bestehen sollten, wie sie den beteiligten Staaten Vorteile bringen. Bisher wurden Migrationspartnerschaften zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina, dem Kosovo, Serbien, Nigeria und Tunesien abgeschlossen. Die hier vorliegende Evaluation, die als Antwort auf einen parlamentarischen Vorstoss (Postulat 12.3858 Amarelle) durchgeführt wurde, bietet fünf Jahre nach dem Abschluss der ersten Partnerschaft eine zeitgemäße Möglichkeit das Instrument der Migrationspartnerschaft auf Erfolge sowie Verbesserungspotenziale hin zu untersuchen.


Geschichte der Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE)

Institut de Hautes Études Internationales et du Développement (IHEID), Genève
März 2014 – Dezember 2014

Diese Studie untersucht die Geschichte der «Liberation Tigers of Tamil Eelam» (LTTE, auch bekannt als Tamil Tigers) von ihrer Gründung 1976 bis zum Untergang 2009. Dabei werden sowohl politische als auch militärische Aspekte des sri-lankischen Bürgerkriegs beleuchtet.


Politgeografische Studie zur Masseneinwanderungsinitiative vom 9. Februar 2014

Forschungsstelle sotomo am Geographischen Institut UZH, Zürich
April 2014 – Dezember 2014

Die Initiative «Gegen Masseneinwanderung» wurde am 9. Februar 2014 von 50,3 Prozent der Stimmenden und 14,5 Ständen angenommen. Im Anschluss daran beauftragte der Bundesrat das EJPD mit einer vertieften Abstimmungsanalyse. Dafür wurde die Forschungsstelle Sotomo mit einer Studie betraut.

Die Studie stützt die Erkenntnisse der unmittelbar nach der Abstimmung durchgeführten VOX-Analyse, wonach der Stimmentscheid stark vom Links-Rechts-Gegensatz geprägt war: Die Grundhaltung der Stimmberechtigten sei ausschlaggebend gewesen für deren Entscheidung am 9. Februar, bilanziert die Untersuchung.


Die Bevölkerung von Bosnien und Herzegowina in der Schweiz

Schweizerisches Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien (Universität Neuchâtel)
Oktober 2014

Seit den 1960er-Jahren leben Migrantinnen und Migranten aus Bosnien und Herzegowina in der Schweiz. Bis zu den 1990er-Jahren wurden sie als jugoslawische Arbeitnehmende betrachtet. Die Mehrheit der aus Bosnien und Herzegowina stammenden Menschen kam jedoch im Zuge der wirtschaftlichen Migrationswellen der 1980er-Jahre oder als politische Flüchtlinge nach dem Ende des blutigen Bosnienkrieges von 1992 bis 1995 in die Schweiz. Gegenstand der Studie sind die Migrationsgeschichte dieser Menschen, ihre demografische und wirtschaftliche Situation, ihre soziokulturelle Integration in der Schweiz und ihre transnationalen Beziehungen. Ziel ist es, einen Überblick über die Bevölkerung aus Bosnien und Herzegowina unter Berücksichtigung des Potenzials für eine harmonische Integration in die schweizerische Gesellschaft sowie für die sozioökonomische Entwicklung im Herkunftsland zu erstellen.


Längsschnittstudie zum perinatalen Stress fremdsprachiger Migrantinnen

Unité de psychologie clinique interculturelle, Universität Genf
Arcades des sages-femmes, Genf
Appartenances-Genève
Januar 2013 – Juli 2014

Es gibt nur wenige Studien zu perinatalen Depressionen und Komplikationen bei Migrantinnen in der Schweiz, die den psychologischen Zustand der Frauen von der Zeit vor der Geburt bis zur Wochenbettphase prospektiv berücksichtigen. Diese Studie untersucht die Häufigkeit von perinatalem Stress in einer Gruppe von fremdsprachigen Migrantinnen, die sich zu einem Geburtsvorbereitungsprogramm mit Dolmetschenden in Genf angemeldet haben. Es werden verschiedene Muster beschrieben, welche die Entwicklung von perinatalem Stress begünstigen oder vermindern, und die psychosozialen Faktoren erläutert, die mit hohem Stressniveau oder perinatalen Komplikationen verbunden sind.


Szenarien zu einer Beschränkung der Zuwanderung

B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung, Basel
Juni 2014

Am 9. Februar 2014 hat eine Mehrheit des Schweizervolkes der Masseneinwanderungsinitiative zugestimmt. Laut dem neuen Art. 121a «Steuerung der Zuwanderung» der Verfassung gilt: «Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt.» Es stellt sich nun die Frage, auf welcher Basis die Kontingente zugeteilt werden.

Die vorliegende Studie präsentiert verschiedene Szenarien, nach welchen Kriterien Kontingente für Zuwanderer zugeteilt werden könnten. Für jedes Szenario wird zwischen fünf Varianten differenziert, die sich in der Zahl der verfügbaren Kontingente unterscheiden. Simulationsrechnungen stellen jeweils dar, welche Folgen die entsprechende Zuteilung hat.


Die marokkanische, die tunesische und die algerische Bevölkerung in der Schweiz

Schweizerisches Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien, Universität Neuchâtel
Dezember 2011 – Juni 2014

Mit einem Bestand von fast 18 000 Personen am Ende der ersten Dekade dieses Jahrhunderts machen die Staatsangehörigen aus den Ländern des zentralen Maghreb, d. h. Marokko, Tunesien und Algerien, 1% der in der Schweiz lebenden ausländischen Bevölkerung aus. Diese Bevölkerungsgruppen werden in der Öffentlichkeit aber überproportional stark wahrgenommen.

Aus diesem Grund erteilte das Bundesamt für Migration (BFM) dem Schweizerischen Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien (SFM) den Auftrag, im Rahmen seines Projekts zu Publikationen über die jüngeren Migrationsbewegungen eine Studie über diese Bevölkerungsgruppen durchzuführen. Ziel ist, die wesentlichen Informationen über die Merkmale dieser Migrantengruppen, deren Migrationsgeschichte, Entwicklung und Integration prägnant und übersichtlich zusammenzustellen.


Erwerbsbeteiligung von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt

KEK-CDC Consultants, Zürich und B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung, Basel
Januar 2012 – April 2014

Das BFM hat eine Studie in Auftrag gegeben, welche die Erwerbsbeteiligung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen in historischer Perspektive untersucht. Die Studie besteht aus einem quantitativen und einem qualitativen (Ergebnisse aus Interviews und Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeberschaft) Teil. Für den quantitativen Teil wurde ein neuer Datensatz, bestehend aus einer Zusammenführung von ZEMIS- und AHV-Daten, erstellt. Dabei wird erstmals eine Verlaufsbeobachtung der beruflichen Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen sowie der Personen mit einer Härtefallregelung auf dem Schweizer Arbeitsmarkt über einen Zeitraum von 10 Jahren ermöglicht.

Die Studie hat ergeben, dass sich die Erwerbsbeteiligung von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen während den beobachteten 10 Jahren deutlich steigert. Zudem liefert die Studie Erklärungsansätze für diese Quoten, sowie Schlussfolgerungen und Handlungsempfehlungen zu einer verbesserten Arbeitsmarktintegration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen.


  
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Letzte Änderung 01.08.2024

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