Das Schweizer Bürgerrecht erwerben
Wer kann sich einbürgern lassen?
Grundsätzlich gilt: Wer seit zehn Jahren in der Schweiz wohnt und eine Niederlassungsbewilligung C hat, kann eine ordentliche Einbürgerung beantragen. Rascher geht es für Personen, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind. In diesen Fällen ist die sogenannte «erleichterte Einbürgerung» möglich. Auch sogenannte Personen der «dritten Generation» können sich erleichtert einbürgern lassen.
Was gelten für Bedingungen?
Wer sich einbürgern lassen will, muss in der Schweiz erfolgreich integriert sein, mit den schweizerischen Lebensverhältnissen vertraut sein und keine Gefährdung der Sicherheit der Schweiz darstellen.
Daneben gelten zahlreiche weitere Bestimmungen – zum Beispiel für die Wiedereinbürgerung, für Doppelbürger oder Staatenlose. Ausserdem können auch die Kantone und Gemeinden gewisse zusätzliche Anforderungen stellen – wie zum Beispiel, dass man eine gewisse Zeit am aktuellen Wohnort gelebt haben muss.
Wie gehe ich vor?
Die Einbürgerungsbewilligung wird vom Staatssekretariat für Migration SEM erteilt. Für das Verfahren sind aber die Gemeinden und Kantone zuständig. Ein Gesuch ist also an Ihrem Wohnort oder Ihrem Kanton einzureichen. Dort erhalten Sie auch das entsprechende Formular. Hier finden Sie die Kontaktangaben der kantonalen Einbürgerungsbehörden.
Letzte Änderung 21.07.2023