Bilaterale Migrationsdialoge

Hintergrund

Die Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten ist ausschlaggebend für eine erfolgreiche Steuerung der Migrationsbewegungen. Die Schweiz verfolgt dabei einen partnerschaftlichen Ansatz. Sie hat in den vergangenen Jahren Instrumente entwickelt, die es ihr erlauben, ihre Interessen im Migrationsbereich zu verfolgen und gleichzeitig die Interessen des Partnerstaats zu berücksichtigen:

Neben der Formalisierung der Zusammenarbeit durch den Abschluss völkerrechtlicher Verträge ist der Migrationsdialog die informellste Art der bilateralen Zusammenarbeit im Migrationsbereich. Die Migrationspartnerschaft stellt den umfassendsten Ansatz dar.

Ziel

Der bilaterale Migrationsdialog ist ein informeller und strukturierter Austausch zwischen zwei Staaten über die jeweiligen bilateralen Migrationsinteressen und ist damit ein grundlegendes Instrument der Schweizer Migrationsaussenpolitik. Er ermöglicht die Besprechung von nationalen Interessen und stellt häufig die Basis für eine weiterführende, formalisierte Zusammenarbeit dar.  Dabei kann es sich um einen unregelmässigen oder institutionalisierten Dialog handeln oder um periodische Expertentreffen im Rahmen der Umsetzung eines Abkommens. Die Schweiz führt zurzeit mit rund dreissig Staaten einen solchen Dialog, beispielsweise mit Algerien, China, Indien oder der Mongolei.

Letzte Änderung 19.04.2021

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