Das Dublin-Assoziierungsabkommen sieht vor, dass die Schweiz bei der Erarbeitung neuer Rechtsvorschriften konsultiert wird und sie dazu Stellung nehmen kann. Dies geschieht im Rahmen des Gemeinsamen Ausschusses (auch Comité mixte beziehungsweise Comix Dublin/Eurodac genannt). Der Gemeinsame Ausschuss dient dem allgemeinen Austausch über politische Fragen im Zusammenhang mit der Dublin- und Eurodac-Verordnung. Die Schweiz kann in diesem Gremium konkrete Vorschläge einbringen. An den Treffen des Gemeinsamen Ausschusses nehmen die Europäische Kommission sowie Vertreter der assoziierten Staaten (Schweiz, Norwegen, Island und Fürstentum Liechtenstein) und der EU-Staaten teil.
Das SEM leitet im Gemeinsamen Ausschuss die Schweizer Delegation. Es erarbeitet hierfür die Position der Schweiz und konsultiert diese mit den mitbeteiligten Ämtern.
Letzte Änderung 09.04.2021