Die Kantone weisen im Rahmen der jährlichen Berichterstattung Kennzahlen zu den Zielen der Kantonalen Integrationsprogramme (KIP) aus. Seit 2019 werden ausgewählte, national vereinheitlichte Kennzahlen zur Integrationsförderung im Ausländer- und Asylbereich erhoben. Diese werden derzeit noch methodisch unterschiedlich und nicht für alle Kantone vollständig erfasst. Für Vergleiche sind die Zahlen nicht aussagekräftig genug. Dennoch erlaubt die Auswertung der Kennzahlenerhebung auf nationaler Ebene eine grobe Übersicht über die Integrationsförderung im Jahr 2023.
Kennzahlen zur Förderung im Ausländerbereich
- Mit Erstinformationen wurden rund 39 000 (2022: 45 000) Neuzuzüger/innen erreicht.
- Rund 44 900 (45 000) Beratungsgespräche wurden über Mittel des Förderbereichs "Beratung" ermöglicht.
- Rund 62 000 (46 000) Teilnahmen an Sprachkursen wurden verzeichnet.
Kennzahlen zur Förderung im Asylbereich (Integrationsagenda)
- Rund 8700 (2022: 4880) vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge (VA/FL) erhielten gezielte Erstinformationen.
- Rund 16 800 (12 200) VA/FL nahmen an Sprachförderangeboten teil.
- Rund 12 300 (8400) VA/FL sind unterstützt worden, damit sie eine Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarktfähigkeit erlangen. Rund 5700 (3200) Personen waren Jugendliche oder junge Erwachsene (16-25 Jahre) und rund 6600 (5200) Personen Erwachsene (26-55 Jahre).
- Rund 2900 (2000) VA/FL im Vorschulalter haben von Massnahmen zur frühkindlichen Sprachförderung profitiert.
Gemäss den Kennzahlen weisen die im Jahr 2023 neu erfassten VA/FL über 16 Jahre folgendes Profil auf (Beurteilung gemäss der ersten, individuellen Ressourceneinschätzung):
- 63% (2022: 67%) verfügten über eine Schulbildung von mehr als 6 Jahren;
- 19% (11%) waren nicht alphabetisiert;
- 92% (87%) verfügten tendenziell über ein Potenzial zur Erlangung der Arbeitsmarktfähigkeit und/oder Ausbildungsfähigkeit;
- 41% (39%) verfügten über eine Arbeitserfahrung von weniger als oder bis einem Jahr, 25% (28%) mehr als 1 bis 5 Jahren und 34% (33%) von mehr als 5 Jahren.
Weiterentwicklung Kennzahlen IAS und Vorgehen
Die ersten Kennzahlenerhebungen zeigten einen Optimierungsbedarf sowohl bei der Datenqualität als auch beim Erhebungsaufwand in den Kantonen auf. Im Bestreben, die Messinstrumente weiterzuentwickeln, führte das Bundesamt für Statistik (BFS) in den Jahren 2023 und 2024 in ausgewählten Kantonen Piloterhebungen von Einzeldate durch. Im Rahmen des laufenden Modernisierungsprojekts des BFS zu den bestehenden Sozialhilfestatistiken wurden die Anforderungen an die zukünftige Erhebung der IAS-Kennzahlen via BFS geprüft. Die Ergebnisse der Pilotierung konnten die Möglichkeiten einer Einzeldatenerhebung über das BFS aufzeigen und die Durchführbarkeit und Effizienz dieses Verfahrens belegen.
Auf Basis der Piloterhebungen wurden verschiedene Umsetzungsvarianten für die künftige Erhebung der IAS-Kennzahlen vorgeschlagen und anhand klar definierter Ziele bewertet. Vor der Wahl einer Umsetzungsvariante wird eine Konsultation mit den Stakeholdern aus Bund und Kantonen stattfinden. Der Variantenentscheid im Frühjahr 2025 wird das weitere Vorgehen bestimmen und die Basis für die Anpassungen ab KIP4 (ab 2028) setzen. Für KIP3 (2024 bis 2027) werden die bisher verwendeten Kennzahlen weitergeführt.
Letzte Änderung 20.11.2024