Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Schweiz gewährt Geflüchteten aus der Ukraine vorübergehenden Schutz. Die betroffenen Personen müssen kein Asylverfahren durchlaufen, sondern erhalten in einem schnellen Verfahren den Schutzstatus S. Dafür müssen die betroffenen Personen ein Gesuch für den Schutzstatus S einreichen und sich in einem Bundesasylzentrum (BAZ) registrieren lassen.

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Letzte Änderung 28.12.2023

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