Resettlement-Programme seit 2013

Der Bundesrat hat seit 2013 verschiedene Entscheide getroffen, um besonders schutzbedürftigen Personen die direkte und sichere Einreise in die Schweiz zu gewähren.

Pilotprojekt Resettlement

Im September 2013 beschloss der Bundesrat im Rahmen des Pilotprojekts Resettlement die Aufnahme von insgesamt 500 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen bis Ende 2015. Dabei handelte es sich um Opfer des Syrienkonflikts, die bereits vom UNHCR als Flüchtlinge anerkannt worden waren.

Zwischen November 2013 und Dezember 2015 reisten so insgesamt 502 Personen in die Schweiz ein. Darunter vorwiegend syrische Flüchtlinge aus dem Libanon und aus Jordanien, sowie einige irakische und palästinensische Personen, die direkt aus Syrien in der Schweiz neuangesiedelt wurden. In der Schweiz wurden sie auf die acht Kantone verteilt, die sich am Pilotprojekt beteiligten: St. Gallen, Genf, Solothurn, Luzern, Wallis, Basel-Landschaft, Schaffhausen und Uri.

Zur Unterstützung der Integration der betroffenen Personen sowie der Kantone hatte der Bundesrat zusätzlich zur gewohnten Integrationspauschale und den Kantonalen Integrationsprogrammen KIP 12 Millionen Franken gesprochen. Die Kantone erhielten eine zusätzliche Pauschale von 20 000 Franken pro Person für spezifische Integrationsmassnahmen ausbezahlt. Ein weiterer Teil der Gelder wurde bereits vor Ort in die Information der Flüchtlinge vor ihrer Abreise in die Schweiz investiert (Pre-Departure Orientation siehe Integration). Zudem wurde ein Monitoring eingesetzt. Die zweijährigen Integrationsprogramme in den Pilotkantonen wurden Ende 2017 abgeschlossen.

Bundesratsbeschlüsse vom 6. März und 18. September 2015: HUMAK

Am 6. März 2015 beschloss der Bundesrat die Aufnahme von bis zu 3000 weiteren Opfern des Syrienkonflikts innerhalb von drei Jahren. Die Aufnahmen im Rahmen dieser humanitären Aktion HUMAK sollten einerseits via Resettlement und andererseits über die erleichterte Erteilung von humanitären Visa erfolgen. Mit Beschluss vom 18. September 2015 entschied der Bundesrat zudem, sich mit bis zu 1500 Plätzen am ersten europäischen Umverteilungsprogramm zu beteiligen. Dieses Relocation-Kontingent wurde der im März beschlossenen HUMAK angerechnet, so dass vom Gesamtkontingent von 3000 Personen 1500 für Relocation, 1000 für Resettlement und 500 für humanitäre Visa zugeteilt wurden.

Es wurden keine zusätzlichen Gelder für die Integration in den Kantonen gesprochen.

 
Resettlement

Gestützt auf diese Bundesratsbeschlüsse sollten über die Dauer von drei Jahren 1000 besonders schutzbedürftige Opfer des Syrienkonflikts in der Schweiz neuangesiedelt werden. Dabei handelte es sich wie bereits beim ersten Pilotprojekt Resettlement vorwiegend um syrische Flüchtlinge aus den Erstaufnahmeländern Jordanien und Libanon sowie irakische und palästinensische Flüchtlinge, die direkt aus Syrien in die Schweiz einreisten. Die Aufnahmeaktion erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem UNHCR und konnte im Januar 2017 abgeschlossen werden. Insgesamt reisten 999 Personen in die Schweiz ein.

 
Humanitäre Visa

Angesichts der Syrienkrise hatte die Schweiz im Rahmen der HUMAK die Erteilung von humanitären Visa vorübergehend ausgeweitet. Diese Visaerleichterungen richteten sich explizit an die engsten Familienangehörigen wie Ehegatten und minderjährige Kinder von syrischen Staatsangehörigen, die bereits in der Schweiz vorläufig aufgenommen worden waren. Die begünstigten Personen mussten sich zum Zeitpunkt der Gesuchbearbeitung in Syrien oder als Folge der Krise ohne gefestigten Aufenthaltsstatus in einem der umliegenden Staaten Ägypten, Libanon, Jordanien oder Türkei aufhalten. Vom Mai 2015 bis zum Ende der Massnahme im Januar 2018 wurden so 501 humanitäre Visa ausgestellt.

 
Relocation

Am 18. September 2015 entschied der Bundesrat, sich am ersten europäischen Umverteilungsprogramm von insgesamt 40 000 schutzbedürftigen Personen zu beteiligen, das die Europäische Union EU am 14. September 2015 beschlossen hatte. Ziel des Relocation-Programmes war die Entlastung der Staaten an der EU-Aussengrenze, allen voran Italien und Griechenland, die aufgrund der erhöhten Migrationsströme Richtung Europa mit besonders vielen Asylgesuchen konfrontiert waren. Die Schweiz erklärte sich bereit, bis zu 1500 Asylsuchende einreisen zu lassen: 921 Personen wurden aus Italien und 579 aus Griechenland übernommen und durchliefen in der Schweiz das nationale Asylverfahren.

Bundesratsbeschluss vom 9. Dezember 2016: Resettlement II

Im Dezember 2016 beschloss der Bundesrat, nochmals 2000 Opfer des Syrienkonflikts im Zeitraum von zwei Jahren in der Schweiz aufzunehmen. Dabei handelte es sich erneut um vom UNHCR anerkannte Flüchtlinge aus den Erstaufnahmeländern Libanon und Jordanien, sowie Personen irakischer und palästinensischer Herkunft, welche direkt aus Syrien in die Schweiz kamen. Die Aufnahmeaktion konnte im Frühling 2019 planmässig abgeschlossen werden. Insgesamt reisten 1993 Personen in die Schweiz ein.

Zur Unterstützung der Integration dieser Flüchtlinge sowie der Kantone wurden 24 Millionen Franken zur Verfügung gestellt, also rund 12 000 Franken pro Person. In den Kantonen wurden die Flüchtlinge neben den gewohnten Integrationsmassnahmen während zwei Jahren mit einem zusätzlichen Integrationsprogramm begleitet.

Humanitäre Sofortmassnahme Libyen

Auf dringliche Bitte des UNHCR beschloss das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement EJPD im Dezember 2017 die Aufnahme von 80 von der Libyenkrise stark betroffenen Personen, welche vom UNHCR bereits vorgängig in den Niger evakuiert worden waren. Bei den 78 aufgenommenen Personen handelte es sich grösstenteils um junge eritreische Frauen, die in ihrem Heimatland und in Libyen traumatischen Erlebnissen ausgesetzt waren.

Diese Personen reisten im Frühling und Sommer 2018 in die Schweiz ein und wurden von den Kantonen Basel-Stadt, Schaffhausen, Zug, Bern, Waadt, Basel-Landschaf, Aargau, Tessin, Solothurn, Neuenburg und Freiburg aufgenommen.

In den Kantonen wurden sie analog zum Resettlement II-Programm während zwei Jahren mit spezifischen zusätzlichen Integrationsprogrammen begleitet.

Bundesratsbeschluss vom 30. November 2018: Resettlement III

Am 30. November 2018 beschloss der Bundesrat, sich weiterhin am UNHCR Resettlement-Programm zu beteiligen und innerhalb eines Jahres bis zu 800 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, namentlich Opfer des Syrienkonflikts, in der Schweiz aufzunehmen.

Aufgrund der fortwährenden humanitären Krise entlang der Mittelmeerroute beschloss das EJPD am 16. April 2019 zudem bis zu 50 Plätze des bestehenden Resettlement III-Kontingents für die Aufnahme von besonders schutzbedürftigen Personen aus Libyen zur Verfügung zu stellen. Basierend darauf nahm die Schweiz 35 Personen mit syrischer, eritreischer und sudanesischer Staatsangehörigkeit auf. Das UNHCR hatte diese bereits zuvor aus Libyen in den Niger evakuiert.

Seit dem 1. Mai 2019 erfolgen die Integrationsmassnahmen für die Resettlement-Flüchtlinge im Rahmen der Integrationsagenda Schweiz IAS.

Anfang 2020 wurde das Programm Resettlement III erfolgreich abgeschlossen, wobei insgesamt 798 schutzbedürftige Personen in die Schweiz einreisten. Abgesehen von wenigen Personen aus Libyen handelte es sich bei den aufgenommenen Flüchtlingen um Opfer des Syrienkonflikts – grossmehrheitlich um syrische Familien, die sich nach der Flucht aus ihrem Heimatland im Libanon aufgehalten hatten.

Bundesratsbeschluss vom 29. Mai 2019: Resettlement 2020/2021

Am 29. Mai 2019 verabschiedete der Bundesrat das Umsetzungskonzept Resettlement, von dem er bereits am 30. November 2018 Kenntnis genommen hatte. Dieses hatten Fachpersonen des Bundes, der Kantone, Gemeinden und Städte, sowie von weiteren Organisationen gemeinsam erarbeitet. Das Konzept sieht eine Verstetigung der Schweizer Resettlement-Politik vor, mit dem Ziel einer besseren Planbarkeit bei der Unterbringung und längerfristigen Betreuung der Flüchtlinge durch die Kantone und Gemeinden. So soll der Bundesrat in Zukunft alle zwei Jahre über das genaue Aufnahmekontingent innerhalb der Bandbreite von 1500 bis 2000 Personen entscheiden.

Mit dem Resettlement-Programm 2020/2021 kam das Umsetzungskonzept erstmals zur Anwendung. Für die beiden Jahre beschloss der Bundesrat die Aufnahme von bis zu 1600 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen: Mindestens 80 Prozent des Kontingents waren für Personengruppen aus den Krisenregionen des Nahen Ostens und entlang der Migrationsroute über das zentrale Mittelmeer vorgesehen, die restlichen maximal 20 Prozent für kurzfristige humanitäre Notsituationen.

Im ersten Programmjahr 2020 konnten pandemiebedingt jedoch lediglich 330 Resettlement-Einreisen erfolgen. Trotz erschwerter Rahmenbedingungen konnte der Rückstand 2021 teilweise aufgeholt werden. So reisten bis im Dezember 2021 insgesamt 1380 Resettlement-Flüchtlinge im Rahmen des Programms 2020/21 in die Schweiz ein. Darunter befanden sich 1161 Flüchtlinge aus den Erstaufnahmeländern Libanon, Türkei und Ägypten. Die Personen stammen aus Syrien, Afghanistan, Sudan, Irak, Südsudan, Eritrea, Iran, Somalia und Jemen. Ferner wurden dem Kontingent 219 Personen angerechnet, die Ende August 2021 aus Afghanistan evakuiert wurden. Es handelt sich dabei um lokale DEZA-Lokalangestellte und deren Familien.

Afghanistan-Krise: Wichtigste Informationen

Bundesratsbeschluss vom 19. Mai 2021: Resettlement 2022/2023

Für die Jahre 2022 und 2023 hat der Bundesrat am 19. Mai 2021 die Aufnahme von weiteren 1600 Resettlement-Flüchtlingen beschlossen. Hinzu kommt der Übertrag von 220 Plätzen aus dem Resettlement-Programm 2020/2021, die pandemiebedingt nicht ausgeschöpft werden konnten. Das Gesamtkontingent beläuft sich somit auf 1820 Personen für die Jahre 2022/2023.

Erneut steht die Aufnahme vulnerabler Flüchtlinge aus den Konfliktgebieten im Nahen Osten und der Migrationsroute über das zentrale Mittelmeer im Fokus – als Erstaufnahmeländer wurden wiederum Ägypten, der Libanon sowie die Türkei definiert. Bis zu zehn Prozent des Gesamtkontingents sind ferner für Gruppen aus unvorhergesehen Krisensituation ausserhalb von diesen geografischen Schwerpunkten vorgesehen.

Bundesratsbeschluss vom 16. Juni 2023: Resettlement 2024/2025

Für die Jahre 2024 und 2025 hat der Bundesrat am 16. Juni 2023 die Aufnahme von bis zu 1600 Resettlement-Flüchtlingen beschlossen.

Erneut steht die Aufnahme vulnerabler Flüchtlinge aus den Konfliktgebieten im Nahen Osten und der Migrationsroute über das zentrale Mittelmeer im Fokus. Bis zu zehn Prozent des Gesamtkontingents sind ferner für Gruppen aus unvorhergesehen Krisensituation ausserhalb von diesen geografischen Schwerpunkten vorgesehen.

Das Programm wird jedoch erst nach Absprache mit den Kantonen und Gemeinden aktiviert und unter der Voraussetzung, dass sich die Situation bei der Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem Asylbereich deutlich entspannt hat.

Letzte Änderung 03.11.2023

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