Gemischter Ausschuss Schweiz - EU: Austausch über die Umsetzung des Zuwanderungsartikels

Brüssel. Am Dienstag haben sich die Schweizer Delegation und die Delegation der Europäischen Union (EU) zu einem ausserordentlichen Austausch im Rahmen des Gemischten Ausschusses über das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) getroffen. Die Schweizer Delegation hat über den laufenden parlamentarischen Prozess zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels in der Bundesverfassung informiert.

Der Gemischte Ausschuss Schweiz-EU über das FZA trifft sich in der Regel einmal jährlich, um Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem FZA zu erörtern. Die Europäische Kommission beantragte vor kurzem die Einberufung eines ausserordentlichen Gemischten Ausschusses, um mit der Schweiz Informationen über die möglichen Auswirkungen der Umsetzung des Zuwanderungsartikels (Art. 121a BV) auf das Freizügigkeitsabkommen auszutauschen. Der Gemischte Ausschuss kann gemäss Art. 17 FZA auf Verlangen einer der beiden Parteien einberufen werden, wenn die Entwicklung des nationalen Rechts Auswirkungen auf das ordnungsgemässe Funktionieren des Freizügigkeitsabkommens haben kann.  

Informationen über den laufenden parlamentarischen Prozess

Die Schweizer Delegation hat die Europäische Kommission sowie interessierte Mitgliedstaaten der EU über den laufenden parlamentarischen Prozess zur Umsetzung des Zuwanderungsartikels informiert. Der Nationalrat hat am 21. September 2016 beschlossen, Art. 121a BV im Einklang mit dem FZA umzusetzen, um die bilateralen Verträge mit der EU zu wahren. Das Geschäft wird zurzeit in der zuständigen Kommission des Ständerats diskutiert und in der Wintersession im Ständerat behandelt. 

Letzte Änderung 25.10.2016

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