Die Stadt Zürich und der Bund haben sich geeinigt, dass in Zürich das Verfahrenszentrum der Asylregion entstehen soll. Eine entsprechende Rahmenvereinbarung wurde vergangene Woche von der Stadt Zürich, dem Staatssekretariat für Migration (SEM) sowie dem Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) unterzeichnet. Demnach errichtet die Stadt auf dem Duttweiler-Areal ein Gebäude mit Unterkünften für 360 Asylsuchende, sofern die Bevölkerung der Stadt Zürich dem Bau zustimmt. Der Bund wird dieses Zentrum mieten. Die jährliche Miete deckt die der Stadt durch das Zentrum Duttweiler entstehenden Kosten. Die Asylverfahren wird das SEM weiterhin am nahegelegenen Standort des heutigen Testbetriebs für beschleunigte Asylverfahren an der Förrlibuckstrasse durchführen. Die Standorte für die verbleibenden 510 Plätze evaluiert der Bund derzeit mit dem Kanton Zürich.
Das Duttweiler-Areal war bereits im Jahr 2013 durch das SEM und die Stadt Zürich als Standort des Testbetriebs für beschleunigte Asylverfahren geprüft worden, wurde aus zeitlichen Gründen aber nicht genutzt. Seit Anfang 2014 werden die Verfahren deshalb an der Förrlibuckstrasse erprobt, während im städtischen Zentrum Juch Unterkünfte für 300 Asylsuchende zur Verfügung stehen. Die Zusammenarbeit von Bund und Stadt Zürich hat sich bewährt und kann mit der nun getroffenen Vereinbarung weitergeführt werden.
Das neue Bundeszentrum wird die bestehenden Unterkünfte im Zentrum Juch voraussichtlich gegen 2020 ablösen und vorerst für 15 Jahre betrieben; die Vereinbarung sieht die Möglichkeit einer zweimaligen Verlängerung um je fünf Jahre vor. Die Betreuung der Asylsuchenden wird die AOZ (Asyl-Organisation Zürich) übernehmen.
Mit der Neustrukturierung des Asylbereichs sollen die Asylverfahren beschleunigt und künftig mehrheitlich in Zentren des Bundes durchgeführt werden. Bund, Kantone und Gemeinden haben sich deshalb an der zweiten nationalen Asylkonferenz im März 2014 einstimmig darauf geeinigt, in sechs Regionen insgesamt 5000 Plätze für Asylsuchende in Bundeszentren zu schaffen. Dies führt zu einer Entlastung der bisherigen kantonalen und kommunalen Unterbringungsstrukturen. Die Verteilung der Plätze in den Zentren des Bundes erfolgt entsprechend der Bevölkerungsgrösse der Regionen. In der Region Zürich sollen insgesamt 870 Plätze zur Verfügung stehen.
Letzte Änderung 26.05.2015