Gemäss den einstimmigen Beschlüssen der zweiten nationalen Asylkonferenz werden im Rahmen der Neustrukturierung des Asylbereichs sechs Regionen mit insgesamt 5000 Plätzen in Asylzentren des Bundes gebildet. In der Region Westschweiz sollen 1280 Plätze in einem Verfahrenszentrum und bis zu drei Ausreisezentren zur Verfügung stehen.
Die Westschweizer Kantone sind übereingekommen, dass mit Ausnahme des Jura jeder Kanton einen Standortvorschlag für ein Bundeszentrum machen soll. Im Einvernehmen mit dem Kanton Freiburg wird das Staatssekretariat für Migration (SEM) das Gebäude des Instituts Guglera erwerben. Das neue Bundeszentrum soll im Jahr 2017 eröffnet werden.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der betroffenen Gemeinden wurden zu einer Informationsveranstaltung am 25. Februar 2015 in der Sporthalle Giffers-Tentlingen eingeladen. An diesem Anlass werden auch Fragen von Medienschaffenden beantwortet.
Letzte Änderung 13.02.2015