Integration fordert alle – Zugewanderte wie Einheimische, staatliche wie nichtstaatliche Institutionen. An sie alle richtet sich die spezifische Integrationsförderung. Wie sie konkret ausgestaltet wird, zeigt der vorliegende Jahresbericht. Anhand von Zahlen und Beispielen dokumentiert er, wie Kantone und Gemeinden 2013 die Mittel einsetzten, mit denen der Bund die spezifische Integrationsförderung unterstützte.
Seit dem 1. Januar 2014 sind die Kantone für die Umsetzung ihrer Integrationsmassnahmen zuständig. Gemeinsam mit dem Bund haben sie dazu kantonale Integrationsprogramme (KIP) erarbeitet. Diese reichen von der individuellen Beratung von Migrantinnen und Migranten über berufsbezogene Sprachkurse bis hin zum interkulturellen Dolmetschen in Spitälern. Das BFM leistete im 2013 Bundesbeiträge zur Integrationsförderung von insgesamt 13,4 Millionen Franken. Die Unterstützungsmassnahmen sind nicht nur auf Förderung ausgerichtet: Sie fordern von den Zugewanderten auch eigene Anstrengungen, die zum Beispiel in Integrationsvereinbarungen verbindlich festgehalten werden.
Weiter zeigt der Jahresbericht auf, wie das BFM mit Programmen und Projekten von nationaler Bedeutung die Integrationsförderung weiterentwickelt, etwa in den Bereichen Quartierentwicklung, alltagsorientierte Sprachförderung, aber auch in schwierigen Themen wie etwa Zwangsheiraten. Zu diesen Programmen zählt auch das Pilotprojekt zur Aufnahme und Integration von besonders verletzlichen Flüchtlingen aus dem syrischen Konfliktgebiet, das 2013 einsetzte. Bis 2016 sollen 500 Flüchtlinge aufgenommen und mit einem speziellen Programm integriert werden.
Im Berichtsjahr hat das BFM zudem Massnahmen unterstützt, um anerkannte Flüchtlinge sowie vorläufig Aufgenommene rascher zu integrieren. Die Kantone erhielten hierfür Pauschalen in der Höhe von insgesamt 35,3 Millionen Franken.
Vierjährige Programmvereinbarungen zwischen dem BFM und allen Kantonen
2013 haben alle 26 Kantone vierjährige kantonale Integrationsprogramme (KIP) erarbeitet und mit dem BFM entsprechende Programmvereinbarungen abgeschlossen. Am 1. Januar 2014 sind diese in Kraft getreten. Dadurch liegt die Umsetzung der Integrationsmassnahmen primär in den Händen der Kantone. Die KIP stellen sicher, dass im ganzen Land die gleichen Integrationsziele verfolgt werden und dass die einzelnen Massnahmen auf die Verhältnisse in den einzelnen Kantonen ausgerichtet sind.
Letzte Änderung 06.10.2014