Positive Gesamtbilanz nach 3 Jahren Sozialhilfestopp

Bern-Wabern. Das Bundesamt für Migration (BFM) zieht eine positive Bilanz über die seit dem 1. April 2004 gemachten Erfahrungen mit dem Sozialhilfeausschluss für Asylsuchende mit einem rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE). So hat ein Grossteil der vom Sozialhilfeausschluss betroffenen Menschen nie oder nur während einer bestimmten Zeit um Nothilfe ersucht. Ebenfalls können die Risiken für die öffentliche Sicherheit angesichts der niedrigen Zahl der Anhaltungen und der begangenen Delikte als gering bezeichnet werden. Verletzliche Personen wie unbegleitete Minderjährige erhalten in den Kantonen eine angemessene Behandlung und Betreuung.

Seit dem 1. April 2004 erhalten Asylsuchende, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde, keine Sozialhilfe mehr. Ihnen wird nur noch eine von der Verfassung garantierte minimale Nothilfe gewährt. In einem Monitoring überprüft der Bund zusammen mit den Kantonen, wie sich dieser Sozialhilfestopp für Personen mit rechtskräftigem Nichteintretensentscheid (NEE) auswirkt.

Die Gesamtbilanz nach drei Jahren Sozialhilfestopp ist positiv. Das Ziel, dass Personen mit einem Nichteintretensentscheid (NEE) die Schweiz verlassen und dass weniger unbegründete Asylgesuche eingereicht werden, wurde erreicht. Ebenfalls sind die Befürchtungen nicht eingetreten, wonach Personen mit einem NEE vermehrt kriminell würden, untertauchen, wegen mangelnden Papieren gar nicht ausreisen könnten oder dass verletzliche Menschen die benötigte Unterstützung nicht erhalten.

  • Rund zwei Drittel der Personen, die vom 1. April 2004 bis zum 31. März 2007 einen rechtskräftigen Nichteintretensentscheid (NEE) erhielten, haben nie Nothilfe bezogen.
  • Über die drei Jahre Sozialhilfestopp hinweg gesehen, beträgt die durchschnittliche Dauer des Nothilfebezugs pro Person 143 Tage. Diese Dauer ist rund dreieinhalb Mal kürzer als die durchschnittliche Aufenthaltsdauer bei Personen mit einem negativen Asylentscheid, welche Sozialhilfe erhalten.
  • Verletzliche Personen haben den nötigen Schutz und die nötige Unterstützung erhalten.
  • Ein Anstieg der Kriminalität und eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit wurden nicht festgestellt. Die absolute Anzahl der Anhaltungen blieb über alle Quartale hinweg niedrig.

Zahl der Personen mit Nichteintretensentscheid

Im dritten Jahr des Sozialhilfestopps (April 06 - März 07) sind 1'606 NEE rechtskräftig geworden. Dies ist erneut ein markanter Rückgang um 28 % gegenüber dem Vorjahr, nachdem sich die Anzahl rechtskräftige NEE vom ersten zum zweiten Jahr Sozialhilfestopp bereits halbiert hatte. Insgesamt sind seit dem Inkrafttreten des Sozialhilfestopps am 1.4.2004 8'291 NEE rechtskräftig geworden.

Nothilfekosten im dritten Jahr Sozialhilfestopp NEE

Für Nothilfeleistungen an Personen mit neurechtlichem NEE sind in den Kantonen im dritten Berichtsjahr Kosten in der Höhe von 5.5 Millionen Franken entstanden. Diesen standen Bundesabgeltungen von 3 Millionen Franken gegenüber. Den Kantonen entstand im dritten Berichtsjahr somit ein Defizit in der Höhe von 2.5 Millionen Franken. Die Anzahl der Nothilfebeziehenden hat zwar gegenüber dem Vorjahr um 18 % abgenommen, zugleich ist aber auch die Anzahl rechtskräftiger NEE und damit die Bundesentschädigung um 28 % zurückgegangen.

Dieser ungünstigen Kostensituation für die Kantone wird mit der Weiterführung des Asylkompromisses in den Jahren 2006 und 2007 Rechnung getragen.

Öffentliche Sicherheit

Vom zweiten zum dritten Jahr des Sozialhilfestopps hat die Anzahl Anhaltungen von Personen mit einem neurechtlichen NEE um 11 % abgenommen (von 1'895 auf 1'690 Anhaltungen). Wie bereits während des ersten und zweiten Jahres Sozialhilfestopp betrifft der grösste Anteil der Anhaltungen ausschliesslich den illegalen Aufenthalt (52 %). Die absolute Anzahl Anhaltungen im Zusammenhang mit Vermögensdelikten und Delikten gegen das Betäubungsmittelgesetz blieb über alle Quartale hinweg niedrig.

Die gemeldeten Anhaltungen von Personen mit einem altrechtlichen NEE sind gegenüber dem Vorjahr um 51 % zurückgegangen (von 1'518 auf 751 Anhaltungen). Die Anhaltungen wegen illegalem Aufenthalt haben im vergangenen Jahr 42 % aller Anhaltungen ausgemacht. Wie bei den Neufällen blieb die Anzahl Anhaltungen im Zusammenhang mit Vermögensdelikten und Delikten gegen das Betäubungsmittelgesetz insgesamt auf tiefem Niveau.

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Letzte Änderung 06.09.2007

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