Seit dem 1. April 2004 erhalten Asylsuchende, auf deren Asylgesuch nicht eingetreten wurde, keine Sozialhilfe mehr. Ihnen wird nur noch eine von der Verfassung garantierte minimale Nothilfe gewährt. Für die 4'990 Personen (so genannte Übergangsfälle), deren Nichteintretensentscheid (NEE) vor dem 1. April 2004 rechtskräftig war, bezahlte der
Bund den Kantonen bei Bedarf bis Ende 2004 ordentliche Sozialhilfe. In einem Monitoring überprüft der Bund zusammen mit den Kantonen, wie sich dieser Sozialhilfestopp für Personen mit rechtskräftigem NEE auswirkt. Der vorliegende Bericht basiert auf den Ergebnissen des 4. Quartals 2005.
Ergebnisse
Von Oktober bis Dezember 2005 sind 525 Nichteintretensentscheide rechtskräftig geworden. Es gibt somit 6’195 Personen mit seit April 2004 rechtskräftig gewordenem Nichteintretensentscheid.
Die Kantone richteten im 4. Quartal 2005 für 878 Personen mit neurechtlichem NEE Nothilfe aus (3. Quartal 2005 830 Personen). Von den so genannten Übergangsfällen treten im vierten Quartal noch 971 als Nothilfebeziehende auf (3. Quartal 2005 1'067 Personen).
Die Nothilfekosten sind erneut angestiegen, von 1'181'109 auf 1'559'661 Franken. Die Kosten, ohne jene für Gesundheitsleistungen, sind pro Person und Tag von 21 auf 26 Franken gestiegen. Die Bezugsdauer beträgt neu innerhalb eines Quartals 62 Tage gegenüber 60 Tagen im Vorquartal.
Die Kantone erhalten für das 4. Quartal 2005 Nothilfeentschädigungen in der Höhe von 945'000 Franken. Zusätzlich stellten die Kantone in diesem Quartal in 87 Fällen Vollzugsentschädigungen von je 1'000 Franken in Rechnung. Diesen Vergütungen stehen Kosten in der Höhe von 1'559'661 Franken gegenüber. Somit entstand den Kantonen im
4. Quartal 2005 bei der Nothilfe für Personen mit einem neurechtlichen NEE ein Defizit von 527'661 Franken.
Werden die Nothilfeleistungen an Übergangsfälle mitberücksichtigt, entstand den Kantonen bei Ausgaben in der Höhe von Fr. 3'614'734.-- ein Defizit von Fr. 2'669'734.--.
Zusätzlich zu den Nothilfeleistungen wiesen die Kantone Kosten für Unterbringungsstrukturen der Personen mit NEE von 1'229'338 Franken aus.
Illegaler Aufenthalt und Delinquenz
Im 4. Quartal 2005 wurden 271 Personen mit neurechtlichem NEE 378 Mal erfasst, davon 47 % (178) ausschliesslich aufgrund von illegalem Aufenthalt und 25 % aufgrund von Betäubungsmittel- und/oder Vermögensdelikten. Die Zahl der Anhaltungen sank gegenüber dem Vorquartal um insgesamt 20 %, auch die Zahl der angehaltenen Personen ging um 20 % zurück.
Bei den so genannten Übergangsfällen nahm im 4. Quartal 2005 die Anzahl Anhaltungen um 17 % ab. 38 % der Anhaltungen erfolgten ausschliesslich wegen illegalem Aufenthalt, 22 % aufgrund von Betäubungsmittel- und/oder Vermögensdelikten.
Rückkehrhilfe in den Empfangs- und Verfahrenszentren des Bundes (REZ)
Die Rückkehrhilfe in den Empfangs- und Verfahrenszentren (REZ) des BFM besteht seit März 2005. Sie beinhaltet Rückkehrberatung, Ausreiseorganisation und finanzielle Hilfe für Personen, die ihr Gesuch zurückziehen oder einen NEE erhalten haben, sofern die Rechtskraft noch nicht eingetreten ist. Von März bis Dezember 2005 sind 438 Personen (davon 161 im aktuellen Quartal) dank des REZ selbständig ausgereist.
Letzte Änderung 08.06.2006
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