Über Asylgesuche von Personen aus Syrien wird bis auf weiteres nicht entschieden. Dies hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) am Montag, 9. Dezember 2024, beschlossen. Grund dafür ist die volatile Lage in Syrien nach dem Sturz des Assad-Regimes, die keine fundierte Prüfung der vorgebrachten Asylgründe zulässt.
Zahlreiche weitere Länder haben in den Tagen nach dem Umsturz ähnliche Entscheide gefällt, so zum Beispiel Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Malta, die Niederlande, Norwegen, Rumänien, Schweden, Slowenien, Österreich und das Vereinigte Königreich.
Personen aus Syrien können weiterhin ein Asylgesuch stellen. Sie werden in einem Bundesasylzentrum aufgenommen und kommen ins Asylverfahren. Wann das SEM wieder über syrische Asylgesuche entscheidet, ist Gegenstand laufender Analysen und hängt von der Entwicklung der Lage in Syrien ab.