Zivilrechtlicher Freiheitsentzug
Anlässlich ihrer Besuche in psychiatrischen Einrichtungen, in denen Personen fürsorgerisch untergebracht sind, überprüft die Kommission insbesondere die Lebens- und Unterbringungsbedingungen der Patientinnen und Patienten sowie die Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen und medizinischen Behandlungen ohne Zustimmung.
Anlässlich ihrer Besuche in psychiatrischen Einrichtungen und sozialen Einrichtungen, richtet die Kommission einen besonderen Fokus auf die Anwendung von freiheitsbeschränkenden Massnahmen und überprüft deren Angemessenheit im Lichte der hierfür einschlägigen erwachsenenschutzrechtlichen und menschenrechtlichen Vorgaben.