Strafprozessuale Freiheitsentzüge
Im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit untersucht die Kommission insbesondere die Modalitäten der vorläufigen Festnahme und die Haftbedingungen im Lichte der Grund- und Menschenrechte.
Im Rahmen ihrer Besuche legt die Kommission ein Augenmerk auf die Ausgestaltung des Haftregimes aus Sicht der Grundrechte (Garantien des Strafprozessrechts und der Bundesverfassung) und internationaler Standards (unter anderem UN-Pakt II, Antifolterkonvention, EMRK).