Zugang zu amtlichen Dokumenten

Worum geht es?

Gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz kann jedermann Zugang zu amtlichen Dokumenten verlangen, ohne ein besonderes Interesse nachweisen zu müssen. Es genügt, ein Gesuch an diejenige Behörde zu richten, die ein Dokument erstellt oder empfangen hat. Das Zugangsrecht ist indessen nicht absolut. Es kann beschränkt oder verweigert werden, wenn überwiegende öffentliche oder private Interessen dies erfordern. Die Behandlung eines Zugangsgesuches ist grundsätzlich Gebührenpflichtig. Wenn die zuständige Behörde den Zugang zu amtlichen Dokumenten verweigert oder einschränkt, kann der Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin ein Schlichtungsgesuch an den Eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten richten. Wenn das Schlichtungsverfahren nicht zu einer einvernehmlichen Lösung führt, erlässt die zuständige Behörde eine Verfügung, die angefochten werden kann. 

Wie kann ein Zugangsgesuch gestellt werden?

Das Zugangsgesuch kann telefonisch, per Post oder E-Mail gestellt werden.

Das Zugangsgesuch ist an folgende Stelle zu richten:

Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS
Einsichtsgesuche Öffentlichkeitsgesetz
Jürg Niederhauser 

Letzte Änderung 26.06.2020

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Kontakt

Eidgenössisches Institut für Metrologie METAS
Stab
Jürg Niederhauser
Lindenweg 50
CH-3003 Bern-Wabern
T +41 58 387 09 70
Leiter Stab (Informationsbeauftragter)
(Leiter Stab)
juerg.niederhauser@metas.ch

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