Zuständige Stellen
- Nachrichtendienst des Bundes (NDB)
- Zwangsmassnahmengerichte
- Bundesanwaltschaft (BA)
- Kantone
- Kantonale Jugendanwaltschaften
- Bundesamt für Justiz (BJ)
Instrumente und Mittel
- Erstellen von Berichten durch den NDB für BA, SEM oder fedpol
- Erste Ermitlungen durch die kantonalen Behörden, wenn der Fall dringend ist und die Strafverfolgungsbehörden des Bundes noch nicht tätig geworden sind (Art. 27 der Strafprozessordnung)
- Strafprozessrecht: Ermittlungs- und Untersuchungsverfahren, Anordnung von Zwangsmassnahmen (Kommunikationsüberwachung, Observation, Ansprachen, Untersuchungshaft oder Ersatzmassnahmen wie Reisedokumentensperre, Meldepflicht bei der Polizei etc.)
- Polizeiliche Kooperation und Rechtshilfe
- Strafgesetzbuch (StGB), insbesondere:
- Art. 260ter (Beteiligung an oder Unterstützung einer kriminellen oder terroristischen Organisation)
- Art. 260sexies (Anwerbung, Ausbildung und Reisen im Hinblick auf eine terroristische Straftat)
- Nachrichtendienstgesetz NDG: Strafbarkeit nach Art. 74 Abs. 4 (Beteiligung oder Unterstützung einer verbotenen Organisation oder Gruppierung terroristischer oder gewalttätig-extremistischer Natur)
Letzte Änderung 05.06.2024