Wie sich das Waffengesetz entwickelt

Mai 2019

Die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt den Anpassungen im Waffenrecht mit 63.7 Prozent der Stimmen zu. Der Bundesrat setzt das revidierte Waffenrecht auf den 15. August 2019 in Kraft. Im Fokus der administrativen Anpassungen stehen halbautomatische Feuerwaffen. Für bestimmte halbautomatische Waffen wie zum Beispiel die Sturmgewehre 57 und 90 gelten künftig neue Erwerbsvoraussetzungen, sofern sie nicht direkt von der Armee übernommen werden. Die Waffen können von Schützinnen und Schützen, Sammlerinnen und Sammlern sowie Museen mit einer Ausnahmebewilligung erworben werden. 

April 2017

Die EU schliesst Lücken im Waffenrecht. Als assoziierter Schengen-Staat war die Schweiz an den vorhergehenden Beratungen beteiligt. Sie wird ihr Waffenrecht entsprechend anpassen. Das Schweizer Parlament verabschiedet die Gesetzesanpassungen im September 2017. Dagegen wird das Referendum ergriffen.

Juli 2016

Am 1. Juli 2016 tritt das „Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen“ in Kraft:
Sämtliche kantonalen Waffenregister sind neu untereinander mittels einer Plattform verbunden, was den Informationsaustausch zwischen den Kantonen und fedpol wesentlich vereinfacht. Die Plattform verbessert auch den Austausch zwischen Zivilbehörden und Militär über Personen, die aus bestimmten Gründen keine Feuerwaffen besitzen dürfen.
Nachdem der Nationalrat im Vorjahr eine Nachregistrierung von Schusswaffen abgelehnt hat, sind weiterhin nicht alle Feuerwaffen verzeichnet.

Juli 2010

Das Waffengesetz wird angepasst, weil die EU-Waffenrichtlinie revidiert wurde:
Neu sind die kantonalen Waffenregister elektronisch zu führen.
Die gespeicherten Informationen müssen neu während mindestens 30 Jahren aufbewahrt werden.
Die kleinste Verpackungseinheit von Munition muss neu markiert werden.

Dezember 2008

Nachdem die Schweiz 2004 das Schengener Abkommen unterzeichnet hat, das auch die EU-Waffenrichtlinie umfasst, wird das Waffengesetz revidiert:
Der Erwerb einer Waffe zwischen Privaten erfordert neu einen Waffenerwerbsschein. Es wird eine Markierungspflicht für Feuerwaffen eingeführt.
Der Europäische Feuerwaffenpass vereinfacht es Jägern und Sportschützen, sich im Schengen-Raum mit ihrer Feuerwaffe zu bewegen.
Der Informationsaustausch mit den Schengen-Staaten wird verbessert.
Jeder Waffenerwerb muss im kantonalen Waffenregister registriert werden.
Im Rahmen der nationalen Revision des Waffenrechts gelten Imitationswaffen neu als Waffen.

1999

Es tritt neu ein nationales Waffengesetz in Kraft. Die Kantone regelten das Thema bis anhin mit einem Konkordat, das inhaltlich unvollständig war. Das Waffenrecht wird mit diesem Schritt vereinheitlicht.

Rechtliche Grundlagen

Letzte Änderung 03.09.2020

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