Verbotene Waffen / Munition / Waffenzubehör

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Seriefeuerwaffen

Seriefeuerwaffen

Zu Halbautomaten abgeänderte Seriefeuerwaffen

Zu Halbautomaten abgeänderte Seriefeuerwaffen

Leichtes Maschinengewehr

Leichtes Maschinengewehr

Laser- und Nachtsichtzielgeräte

Laser-, Nachtsichtzielgeräte, Schalldämpfer und Granatwerfer als Zusatz zu einer Feuerwaffe

Elektroschockgeräte

Elektroschockgeräte, welche die Widerstandskraft von Menschen beeinträchtigen oder die Gesundheit auf Dauer schädigen

Schmetterlingsmesser

Schmetterlingsmesser

Messer

Messer, deren Klinge mit einhändig bedienbarem automatischem Mechanismus ausgefahren werden kann

Dolch mit symmetrischer Klinge

Dolch mit symmetrischer Klinge

Wurfmesser

Wurfmesser

Halbautomatische Gewehre

Halbautomatische Gewehre wie z.B. Sturmgewehr PE 90, PE 57, ausgerüstet mit grossem Magazin

Verbotene Waffen


Halbautomatische Feuerwaffen mit grossem Magazin (ab dem 15. August 2019) Ausnahmebewilligung für das sportliche Schiesswesen (PDF, 194 kB, 20.01.2023)
Schiessnachweis (PDF, 180 kB, 22.06.2020)
Ausnahmebewilligung zur Sammlertätigkeit (PDF, 155 kB, 20.01.2023)
Meldung des rechtmässigen Besitzes (PDF, 159 kB, 22.06.2020)


Übrige verbotene Waffen
Für den Erwerb der übrigen verbotenen Waffen, wenden Sie sich bitte an das kantonale Waffenbüro.
Eine Bewilligung kann insbesondere erteilt werden für:

  • (Kampf-)Sportwaffen, die in Vereinen genutzt werden
  • verbotene Messer, die von Behinderten oder bestimmten Berufsgruppen verwendet werden
Kantonale Waffenbüros (PDF, 336 kB, 18.06.2024)

Detaillierte Informationen zu den verschiedenen verbotenen Waffen, Munition und Waffenzubehör finden Sie in folgenden Merkblättern:

Letzte Änderung 24.01.2022

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https://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/de/home/sicherheit/waffen/verboten.html