Verwendung der DNA-Analyse heute
Die forensische DNA-Analyse ist in der Strafverfolgung bereits seit vielen Jahren Alltag. DNA-Profile werden heute auf zwei Arten erstellt:
- DNA-Material wird unmittelbar an einer Person abgenommen, etwa an Beschuldigten, an Opfern oder an Verstorbenen (z.B. durch einen Wangenschleimhautabstrich).
- Das DNA-Profil wird aus am Tatort sichergestellten Spuren angefertigt (z.B. aus Haaren, Hautabrieb oder Hautfetzen, Blut, Sperma oder Speichel).
Die DNA-Profile werden in der nationalen Datenbank CODIS gespeichert. So kann ein DNA-Profil aus einer Spur am Tatort mit den in der Datenbank gespeicherten DNA-Profilen abgeglichen werden. Ergibt dieser Abgleich eine Übereinstimmung, einen sogenannten Treffer, kann das zweierlei bedeuten:
- Übereinstimmung zwischen Spur und Spur (Spur-Spur-Treffer):
Die Tatortspur stimmt mit einer bereits in der Datenbank gespeicherten Spur überein, das heisst, sie stammt vom gleichen Spurenleger, konnte aber noch keiner Person zugeordnet werden.
- Übereinstimmung zwischen Spur und Person (Spur-Person-Treffer):
Die Tatortspur stimmt mit einer Person überein, die in der Datenbank verzeichnet ist. Die Tatortspur kann somit der Person zugeordnet werden, von der die DNA stammt. Die Polizei kann die Person vernehmen, um zu klären, was für eine Rolle sie in einem Fall spielt, warum sie zum Spurenleger am Tatort wurde.
Ein DNA-Profil darf nur erstellt werden, um Straftaten zu klären und um verstorbene oder vermisste Personen zu identifizieren. Um ein DNA-Profil zu erstellen, bedarf es deshalb der Anordnung durch eine Staatsanwaltschaft oder ein Gericht. Wie lange die DNA-Profile in der DNA-Datenbank aufbewahrt werden, wird zum Zeitpunkt des Gerichtsurteils festgelegt.
Letzte Änderung 21.10.2021