2026 muss das automatisierte Fingerabdruck-Identifikationssystem (AFIS) von fedpol erneuert werden. Das Projekt AFIS2026 sieht vor, das AFIS um ein Modul für den Gesichtsbildabgleich zu ergänzen.
Der Gesichtsbildabgleich ist eine ergänzende Methode in der biometrischen Identifikation von Personen und Tatortspuren, insbesondere wenn keine Finger- und Handflächenabdruckspuren oder DNA-Spuren vorhanden sind. Dieses neue Modul für den Gesichtsbildabgleich bringt den Migrations-, den Strafverfolgungs- und den Grenzsicherheitsbehörden von Bund und Kantonen einen echten Mehrwert.
Das System funktioniert wie beim Fingerabdruckabgleich: Beispielsweise kann in einem Strafverfahren ein Bild einer verdächtigen Person mit im AFIS gespeicherten erkennungsdienstlichen Bildern abgeglichen werden.
Andere Quellen wie Fotos von Ausweisen oder aus den sozialen Netzwerken dürfen für den Abgleich nicht verwendet werden. Auch wird das Gesichtsbild von gesuchten Personen nicht automatisch und in Echtzeit mit Überwachungskameras abgeglichen. Es erfolgt also keine Überwachung mittels Gesichtserkennung (auch bekannt als Face Recognition), die eine Echtzeitverarbeitung (Live Scan) voraussetzt. Dafür besteht keine gesetzliche Grundlage.
Letzte Änderung 21.12.2023