Revision des DNA-Profil-Gesetzes

Die Phänotypisierung ermöglicht es den Strafverfolgungsbehörden, zusätzliche Informationen aus einer DNA-Spur zu gewinnen und so ihre Ermittlungen wirkungsvoller und schneller auf die Personengruppe auszurichten, der die Spurenlegerin oder der Spurenleger angehören könnte. Führt ein Abgleich der DNA-Spur mit den Personenprofilen in der DNA-Profil-Datenbank zu keinem Ergebnis, können neu aus der Spur die folgenden äusserlich sichtbaren Merkmale eruiert werden: Augen-, Haar- und Hautfarbe, biogeografische Herkunft und Alter. Die Phänotypisierung steht für Ermittlungen schwerer Straftaten wie Mord oder Vergewaltigung zur Verfügung; die einzelnen Straftatbestände sind in einem Deliktskatalog aufgelistet. Damit steht den Ermittlerinnen und Ermittlern ein neues, zusätzliches Ermittlungs- und Fahndungsinstrument zur Verfügung, das beitragen soll, schwere Straftaten aufzuklären. Damit wird auch die Sicherheit der Bevölkerung erhöht.

Die eidgenössischen Räte haben die Änderung des DNA-Profil-Gesetzes in der Schlussabstimmung vom 17. Dezember 2021 genehmigt. Das revidierte DNA-Profil-Gesetz ist am 1. August 2023 in Kraft getreten.  

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Letzte Änderung 02.08.2023

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