In der Schweiz ist das Bundesamt für Polizei fedpol die nationale Stelle für die Kontakte zwischen Europol und anderen zuständigen Behörden der Schweiz.
Die Schweiz und Europol haben ein Kooperationsabkommen vereinbart, das am 1. März 2006 in Kraft getreten ist. Das Abkommen ermöglicht den Austausch von strategischen und operativen Informationen sowie von Spezialkenntnissen. Zur Unterstützung dieser Zusammenarbeit hat die Schweiz vier Polizeiattachés von fedpol und einen Attaché des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) bei Europol in Den Haag stationiert.
- Austausch von operativen Informationen;
- Austausch von Spezialkenntnissen (Expertenwissen);
- Austausch von strategischen Erkenntnissen (Gefahrenanalysen);
- Austausch von Lageberichten zu Schwerpunktthemen;
- Austausch von Ermittlungsmethoden und Informationen zur Verbrechensverhütung;
- Mitarbeit in gemeinsamen, länderdurchmischten Arbeitsgruppen und Taskforces;
- Teilnahme an gemeinsamen, europaweiten Operationen und Aktionen;
- Teilnahme an Ausbildungsaktivitäten;
- Beratung und Unterstützung bei Ermittlungen.
Grundsätzlich bestehen die Voraussetzungen, dass es sich um Fälle von schwerer, organisierter Kriminalität handeln muss und mindestens zwei Partnerstaaten sowie Europol involviert sein müssen. Für die Schweiz gilt zudem, dass die Bestimmungen des Europol-Abkommens und die darin enthaltenen Mandatsbereiche eingehalten werden müssen.
Das Mandat umfasst 30 Kriminalitätsbereiche, u. a.:
- Terrorismus;
- Drogenhandel;
- Menschenhandel und -schmuggel;
- Cyberkriminalität;
- Fälschung von Geld und Waren;
- Geldwäscherei;
- Betrug;
- Korruption;
- illegaler Waffenhandel.
- Den Polizei-, Strafverfolgungs- und Ausländerbehörden des Bundes;
- Den Polizei-, Strafverfolgungs- und Ausländerbehörden der Kantone;
- Dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG);
- Den Verwaltungseinheiten des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB), die mit den Aufgaben des ehemaligen Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) betraut sind.
Das Abkommen regelt die Datenbearbeitung umfassend: die Artikel 7 bis 13 enthalten Regeln zur Informationsübermittlung, zur Einstufung der Quellen und der Informationen, zur Berichtigung und Löschung von Daten sowie zur Klassifizierung von Informationen. Die Bedingungen zur Einhaltung des verfassungsmässigen Schutzes der Privatsphäre gemäss Artikel 13 der Bundesverfassung bzw. Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention sind damit gewährleistet.
Die Schweiz hat bei Europol in Den Haag vier Polizeiattachés von fedpol und einen Attaché des BAZG stationiert. Ihre Aufgaben bestehen u. a. in:
- der Beratung und Unterstützung von Partnern in der Zusammenarbeit mit Europol bzw. der Schweiz;
- der Koordination und dem Austausch von operativen und strategischen Informationen;
- der Vertretung der Schweiz in den Europol-Kompetenzzentren;
- der Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Taskforces;
- der Teilnahme an operativen Sitzungen;
- dem Ausbau eines vertrauenswürdigen Kontaktnetzes und
- der Beratung und Betreuung bei der Durchführung von Ausbildungen bei Europol.
Europol und Schengen sind zwei unterschiedliche Instrumente der europäischen Polizeizusammenarbeit. Sie ergänzen sich mit ihren jeweils eigenen Zielen und Aufgaben. Bei Europol geht es um den kriminalpolizeilichen Informationsaustausch zur Verhütung und Bekämpfung der organisierten Kriminalität. Europol vermittelt und analysiert die von den Staaten übermittelten Informationen. Schengen schafft ein Netzwerk von Staaten zur Verbesserung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit. Herzstück von Schengen ist das Schengener Informationssystem (SIS) – ein supranationales Fahndungssystem.
Für die Schweiz entstehen durch die Zusammenarbeit mit Europol grundsätzlich keine Kosten. Für die Abwicklung der Europol-Geschäfte braucht es personelle Ressourcen, welche durch den Bundesrat gesprochen wurden.
Letzte Änderung 21.10.2024