Global Entry Programm

Aufnahmeverfahren in das Global Entry Programm der USA

Reisende stehen an Global Entry Automaten an einem internationalen Flughafen
Global Entry Automaten an internationalen Flughäfen vereinfachen das Einreisen in die USA (Foto: James Tourtellotte)

Was ist das Global Entry Programm?

Das Global Entry Programm bietet bei der Einreise in die USA eine Reihe von Vorteilen. Die Zoll- und Grenzschutzbehörde der USA (U.S. Customs and Border Protection CBP) hat das Global Entry Programm ins Leben gerufen, um Personen, die häufig in die USA reisen, die Einreise über US-amerikanische Flughäfen zu vereinfachen. Am Programm teilnehmende Schweizer Staatsangehörige können die Formalitäten zur Einreise in die USA an einem Global-Entry-Kiosk abwickeln. Somit entfallen die Kontrollen durch die Einwanderungsbehörden und die mitunter langen Wartezeiten.

Schritt 1: Unterlagen vorbereiten

Welche Unterlagen müssen bei fedpol eingereicht werden?
Um am Global Entry Programm teilnehmen zu können, sind folgende drei Unterlagen notwendig:

  • Unterzeichnete Einwilligungserklärung
  • Aktueller Schweizer Strafregisterauszug
  • Farbkopie des gültigen Schweizer Reisepasses (Doppelseite mit Unterschrift / Foto und Personalien)

Wieso benötigen wir eine Einwilligungserklärung?

Wir benötigen Ihr Einverständnis für die Überprüfung der polizeilichen Informationssysteme und für die Weitergabe einiger Personendaten an die US-Behörden.

Lesen Sie hierfür die Einwilligungserklärung (PDF, 128 kB, 28.03.2022), füllen Sie diese aus und unterschreiben Sie diese.

Woher bekommen Sie einen Schweizer Strafregisterauszug?

Bestellen Sie beim Bundesamt für Justiz hier einen Privatauszug:

  • Minderjährige unter 10 Jahren bedürfen keines Strafregisterauszuges. 
  • Der einzureichende Strafregisterauszug darf nicht älter als drei Monate sein und das Ausstellungsdatum muss gut lesbar / sichtbar sein.

Wieso benötigen wir eine Kopie Ihres Schweizer Reisepasses?

Erstellen Sie eine Farbkopie Ihres Schweizer Reisepasses zum Beweis Ihrer Identität (Doppelseite mit Unterschrift / Foto und Personalien).

Schritt 2: Unterlagen übermitteln

Wichtig
Bitte fahren Sie erst fort, wenn Sie alle nötigen Unterlagen elektronisch bereit haben. Sobald die Bezahlung der Bearbeitungsgebühr erfolgt ist, kann der Prozess nicht mehr unterbrochen werden. Eine Wiederaufnahme ist zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich, ohne nochmals zu bezahlen!

Information

Für die Vorprüfung in der Schweiz erhebt fedpol eine vorauszuzahlende Bearbeitungsgebühr von CHF 100.00. Für die elektronische Zahlung stehen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Mastercard / Visa / American Express
  • TWINT
  • PostFinance Card / PostFinance E-Finance

Um den Antrag für das Aufnahmeverfahren in das Global Entry Programm der USA auszufüllen, klicken Sie bitte auf die nachfolgende Schaltfläche.

Schritt 3: Weiteres Vorgehen

Vorprüfung und Rückmeldung

Nachdem Ihr Antrag bearbeitet worden ist, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung zusammen mit Angaben über das weitere Vorgehen.

  • Wenn über Sie kein Eintrag in den Polizeidatenbanken existiert, können Sie sich hier bei der US-amerikanischen Zoll- und Grenzschutzbehörde für die Sicherheitsprüfung durch die US-Behörden anmelden.
    Legen Sie einen neuen Account an (Erstanmeldung / Initial Enrollment) oder aktualisieren Sie Ihren bestehenden Account (Erneuerung / Renewal).
    Die Teilnahme an diesem Programm kostet US$ 100.00.
    Die US-amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde entscheidet über die definitive Zulassung zum Programm.
  • HINWEIS: Wenn ein Antragsteller vor der Beantragung über die TTP-Website nicht durch fedpol überprüft wurde, wird der Global-Entry-Antrag durch die US-Behörden nicht bearbeitet.
  • Wenn über Sie ein Eintrag in den Polizeidatenbanken existiert, werden Sie nicht zum Global Entry Programm zugelassen.

Weitergabe der Personendaten

Wenn Sie sich erfolgreich für die Sicherheitsüberprüfung durch die US-Behörden angemeldet haben, senden Sie uns bitte Ihre beiden Referenznummern "Application ID" und "Membership/PASSID" zu. Beide Referenznummern sind in Ihrem Account ersichtlich.

Sobald wir diese zwei Referenznummern von Ihnen erhalten haben, übermittelt fedpol den US-Behörden die folgenden Daten zu Ihrer Person: Vor- und Nachnamen, Geburtsdatum und die beiden Referenznummern.

Obligatorische Erhebung biometrischer Daten auf US-Boden

Wenn die Vorprüfung durch die US-amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde erfolgreich abgeschlossen ist, gelten Sie als Low-Risk-Traveler (conditionally approved). Nachdem Sie den Status eines Low-Risk-Traveler zugesprochen erhalten haben, müssen Sie das Teilnahmeverfahren innerhalb von 365 Tagen abschliessen. Um dieses Verfahren abzuschliessen, werden bei Ihrer nächsten Einreise in die USA entweder direkt am US-amerikanischen Flughafen oder in einem ausserhalb des Flughafens gelegenen Zentrum (nach vorheriger Terminvereinbarung) Ihre biometrischen Daten erhoben: von Ihnen wird ein Foto gemacht und Ihre Fingerabdrücke werden abgenommen. Diese Prozedur durchlaufen Sie nur bei der ersten Einreise.

Einreise in die USA als Teilnehmerin oder Teilnehmer des Global Entry Programms

Als Teilnehmer/in am Global Entry Programm können Sie die Formalitäten der Einreise in die USA künftig an einem Global-Entry-Kiosk abwickeln.

Ihre Teilnahme bleibt fünf Jahre gültig. Global Entry beschleunigt zwar die Einreiseprozedur, ersetzt jedoch weder die ESTA-Reisegenehmigung oder – wenn Sie sich länger als 90 Tage in den USA aufhalten – ein US-Visum.

Aufrechterhaltung der Global-Entry-Mitgliedschaft

Nach Ablauf der fünf Jahre muss ein Verlängerungsantrag (Renewal) über die TTP-Website gestellt werden, und es ist eine erneute Sicherheitsüberprüfung durch fedpol erforderlich.

HINWEIS: Die Bearbeitung der Anmeldungen für die Sicherheitsüberprüfung erfolgt chronologisch nach Eingang und kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Bitte rechnen Sie genügend Zeit dafür ein.


fedpol
Bundesamt für Polizei
Global Entry Programm
Guisanplatz 1A
CH-3003 Bern
T +41 58 463 11 23
globalentry@fedpol.admin.ch

Letzte Änderung 02.05.2024

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