Unterstützung von Organisationen

Der Bund kann sich aktiv an Organisationen beteiligen, welche zur Verhütung von Straftaten in Zusammenhang mit Menschenhandel beitragen.
Die Subventionen betragen maximal 25% der Gesamtsumme, die den Organisationen zur Verfügung steht.
Die Bedingungen sind im Dokument „Richtlinie für das Gesuchsverfahren“ aufgeführt.
Richtlinie (PDF, 242 kB, 11.04.2024)

Eingabefrist: Gesuche für Unterstützung für das kommende Jahr können bis zum 31. Juli des laufenden Jahres eingereicht werden.

Gesuchsunterlagen:
Ein vollständiges Gesuch enthält:

  1. Gesuchsformular
    Gesuchsformular (DOCX, 68 kB, 15.11.2023)
  2. Kopie der geltenden Statuten der Institution / Dokumentation der Organisation
  3. Geschäftsbericht des Vorjahres / Budget des laufenden Jahres / Budget und Finanzplan Folgejahre
  4. Einzahlungsschein

Rechtliche Grundlagen

Letzte Änderung 19.02.2024

Zum Seitenanfang

Kontakt

Bundesamt für Polizei
Bereich Kriminalprävention
Guisanplatz 1A
3003 Bern
T +41 58 464 16 74
Kontakt

Kontaktinformationen drucken

https://www.fedpol.admin.ch/content/fedpol/de/home/kriminalitaet/menschenhandel/fh/finanzhilfen/unterstzuetzung.html