Spielsperre

Die Spielbanken sprechen eine Spielsperre aus, wenn sie wissen oder davon ausgehen müssen, dass eine Person:

  • überschuldet ist oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt;
  • Spieleinsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen.

Angeordnete Spielsperre

Die Spielbanken sperren auch Personen vom Spielbetrieb aus, von denen sie aufgrund einer Meldung einer Fachstelle oder Sozialbehörde wissen oder annehmen müssen, dass sie spielsüchtig sind.

Freiwillige Spielsperre

Spielende haben jederzeit die Möglichkeit, sich selber sperren zu lassen. Eine Spielsperre besteht für mindestens drei Monate.

Zu beachten bei einer Sperrung

Alle Veranstalterinnen von Geldspielen, die Spielsperren verhängen, tragen die gesperrten Personen in ein zentrales Register ein. Eine ausgesprochene Spielsperre gilt schweizweit und schliesst die Person von Spielbankenspielen (terrestrisch und online) sowie von Online-Grossspielen (wie etwa Lotto, Euromillions etc.) aus.

Das Sperrregister wird ausschliesslich von Schweizer Spielbanken betrieben. Die ESBK hat keinen Zugriff darauf. Sie kann nicht einsehen, wer gesperrt ist und kann gesperrte Personen auch nicht entsperren.

Aufhebung einer Spielsperre

Eine gesperrte Person kann einen Antrag stellen, um die schweizweite Spielsperre aufzuheben, wenn der Grund für die Spielsperre nicht mehr besteht.

Der Antrag muss beim Casino, das die Spielsperre angeordnet hat, oder bei dem sich die Person freiwillig sperren liess, gemacht werden. Die ESBK nimmt keine Anträge zur Entsperrung entgegen.

Wer mit dem Entscheid, eine Spielsperre auszusprechen bzw. eine Spielsperre nicht aufzuheben, nicht einverstanden ist, muss den Rechtsweg über ein Zivilgericht beschreiten. Es gehört nicht zu den Aufgaben der ESBK, bei Unstimmigkeiten zwischen der Spielbank und Spielenden als Schlichtungsbehörde zu vermitteln.

Schweizweite Spielsperren

(siehe Grafik)

Die ESBK publiziert die Zahlen der jährlich gesperrten Spielerinnen und Spieler. Die Zahlen werden von den Schweizer Spielbanken erhoben und der ESBK jährlich gemeldet. Die ESBK kann auf das Sperrregister nicht zugreifen.

Die Grafik zeigt, dass die Spielsperren seit Eröffnung der Spielbanken in den Jahren 2002 und 2003 jährlich zunehmen. Der markante Zuwachs 2019 erklärt sich durch das Inkrafttreten des Gesetzes über die Geldspiele (BGS) per 1. Januar 2019. Neu war es den konzessionierten landbasierten Spielbanken möglich, eine Konzessionserweiterung für das Online-Spielangebot zu erlangen.

Aktuell gibt es in der Schweiz 10 Online-Casinos.  

Schweizweite Spielsperren

Letzte Änderung 31.10.2024

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