Neuvergabe der Spielbankenkonzessionen

Per 31. Dezember 2024 laufen die erteilten Konzessionen zum Betrieb von Spielbanken und Online-Spielbankenspielen in der Schweiz aus. Der Bundesrat hat am 27. April 2022 entschieden, maximal 23 Konzessionen (10 A-Konzessionen und 13 B-Konzessionen) neu zu vergeben. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) ist nach Art. 10 des Geldspielgesetzes mit der Instruktion und der Führung des Verfahrens zur Neuvergabe der Konzessionen betraut. Das Ausschreibungsverfahren für die Erteilung der Spielbankenkonzessionen wurde am 1. Juni 2022 eröffnet. Die Konzessionsgesuche konnten bis am 31. Oktober 2022 eingereicht werden. Insgesamt 29 Konzessionsgesuche sind bei der ESBK eingegangen, 14 Gesuche für eine A-Konzession und 15 Gesuche für eine B-Konzession.

Kontrollen und Beurteilung der Gesuche

Die Prüfung der Gesuchdossiers ist angelaufen. Die Unterlagen werden zuerst einer formellen Kontrolle unterzogen, bevor die materielle Prüfung stattfindet. Am 17. Februar 2023 hat die ESBK im Bundesblatt die wesentlichen Elemente der Konzessionsgesuche publiziert:

Die Publikationen in den Amtsblättern der Standortkantone der Gesuchsteller haben vom 18. Februar bis am 24. Februar 2023 stattgefunden.

Nach der formellen Kontrolle zeigt sich, dass 28 Gesuche die Anforderungen erfüllen und nun inhaltlich bewertet werden. Ein Gesuch für die Zone Schaffhausen erfüllt die Anforderungen nicht. Unvollständige Gesuche können für die Vergabe einer Konzession nicht berücksichtigt werden. Der Bundesrat hat deshalb gestützt auf die Geldspielverordnung am 19. April 2023 beschlossen, auf das unvollständige Gesuch nicht einzutreten.

Eine Gesuchstellerin hat ihr Gesuch für die Zone Lausanne zurückgezogen, da die Stadt Lausanne sich gegen den Betrieb einer Spielbank auf ihrem Gebiet ausspricht.  

Entscheid des Bundesrates und neue Casinolandschaft

Nach Abschluss der Prüfung der Gesuche unterbreitet die ESBK dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) einen Antrag für die Konzessionserteilung, den dieses an den Bundesrat weiterleitet. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst 2023 über die Konzessionsvergabe entscheiden. Sein Entscheid kann nicht angefochten werden.

Die Gesuchsteller, denen der Bundesrat eine Konzession erteilt, können den Spielbetrieb frühestens am 1. Januar 2025 aufnehmen. Zuvor wird anlässlich einer umfassenden Voreröffnungskontrolle geprüft, ob sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten und ihnen für sämtliche Spiele, die sie anbieten wollen, eine Spielbewilligungen erteilt werden kann.  

Medienmitteilungen

Letzte Änderung 04.05.2023

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