Die ESBK beschlagnahmte bei zwei Hausdurchsuchungen im Kanton Wallis drei Geldspielautomaten. Auf den Geräten wurden illegale Spiele angeboten.
Die Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK führte in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Wallis am 23. April 2024 zwei Hausdurchsuchungen wegen Verdacht auf illegales Spielbankenspiel durch. Bei den Durchsuchungen der Räumlichkeiten in Vollèges und Ardon bestätigte sich der Verdacht der ESBK.
Bei den gezielten Aktionen beschlagnahmte die ESBK insgesamt drei Geldspielautomaten, ein Gerät des Typs «Tik Tak» und zwei Geräte des Typs «Promoção de Bebidas» (siehe Foto). Auf allen drei Geräten wurden Spiele angeboten, welche als Spielbankenspiele qualifiziert sind und somit ausserhalb von konzessionierten Spielbanken nicht angeboten werden dürfen.
Den Hausdurchsuchungen gingen Anzeigen, Hinweise sowie eigene Ermittlungen voraus. Die ESBK hat gegen die beschuldigten Personen ein Verfahren wegen Betrieb von illegalem Spielbankenspiel eröffnet. Diese Vergehen können gemäss Geldspielgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.
Die Fotos zeigen typähnliche Geräte, die für illegale Geldspiele eingesetzt werden.
Letzte Änderung 24.04.2024
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