Die fünf ausserparlamentarischen Kommissionen für Familien-, Kinder- und Jugend-, Migrations-, Frauen- und Rassismusfragen, EKFF, EKKJ, EKM, EKF und EKR, haben den Entscheid des Nationalrates, den Familiennachzug bei vorläufig Aufgenommenen (Status F) zu verbieten, mit grosser Sorge zur Kenntnis genommen. Die Verweigerung der Familienzusammenführung von Kriegsvertriebenen und schutzsuchenden Familien, die nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, ist als verfassungs- und völkerrechtswidrig und insbesondere kinderrechtswidrig zu beurteilen. Die unterzeichnenden ausserparlamentarischen Kommissionen raten deshalb dringend davon ab, dieses Vorhaben weiter zu verfolgen.
Letzte Änderung 15.11.2024