Das geplante Bundesprogramm «Unterstützungsmassnahmen von Personen mit Status S» (Programm S) soll einen finanziellen Rahmen bieten, damit die Kantone für Personen mit Status S zusätzliche Unterstützungsmassnahmen vorsehen können. Die Eidgenössische Migrationskommission EKM begrüsst die Initiative des Bundes. In ihren jüngsten Empfehlungen an die Behörden betont sie jedoch erneut die Wichtigkeit, Personen rasch in den regulären Integrationsprozess zu führen. Dieser soll auf den Erhalt der Arbeits- und Bildungsfähigkeit ausgelegt sein – ungeachtet, ob und wann die Personen in ihr Herkunftsland zurückkehren. Zudem rät die EKM dazu, die Dauer des Programms nicht auf ein Jahr zu befristen, sondern auf die Dauer der Anwesenheit dieser Personen auszudehnen. Die EKM stellt sich auf den Standpunkt, dass der Zugang zu Bildung ein Schwerpunkt des Programms sein sollte. Die Integrationspauschale und die damit verbundenen Leistungen, die für anerkannte Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen gelten, sollen auch auf Personen mit Schutzstatus S ausgeweitet werden.
Letzte Änderung 08.04.2022