Der Schutzstatus S ist aus Sicht der Eidgenössischen Migrationskommission EKM in der gegenwärtigen Krise sehr gut geeignet, um schnell und pragmatisch der flüchtenden Zivilbevölkerung aus der Ukraine für die Dauer der akuten Gefährdung Schutz ohne Asylverfahren zu gewähren. In der Konsultation, welche das Staatssekretariat für Migration SEM im Anschluss an den entsprechenden Entscheid des Bundesrats mit verschiedenen Fachgremien durchführte, nahm die EKM Stellung. Sie plädiert für eine differenzierte Ausgestaltung des kollektiven Schutzes. Ziel der Regelungen sollen der Erhalt der Arbeits-, der Rückkehr- sowie der Integrationsfähigkeit sein. Dies bedeutet unter anderem, dass die Zugänge zu Bildung und Arbeit ermöglicht und unterstützt werden. Zudem sollen in allen Schritten das Kindeswohl und der Schutz von Frauen und vulnerablen Personen prioritär behandelt werden.
Letzte Änderung 11.03.2022