Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»

50 Jahre Diskurse über das Fremde

Vor 50 Jahren kam die erste Überfremdungsinitiative – die Schwarzenbach-Initiative – zur Abstimmung. Es folgten elf weitere Initiativen, welche die Zuwanderung zu begrenzen suchten. Mit einer Ausnahme, der Masseneinwanderungsinitiative, wurden sie alle abgelehnt. Am 27. September 2020 werden die Schweizerinnen und Schweizer ein weiteres Mal an die Urnen gerufen: Sie werden sich zur «Initiative für eine massvolle Zuwanderung», kurz Begrenzungsinitiative, äussern können.

Überfremdungsinitiativen appellieren an individuelle und kollektive Angstgefühle. Die damit verbundenen Bedrohungsszenarien zielen an der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realität vorbei. Historisch und demografisch ist die Schweiz eine Migrationsgesellschaft. Um sich entwickeln zu können, ist das Land auf Migration und grenzüberschreitende Mobilität angewiesen. Mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen wurde für die grenzüberschreitende Mobilität ein verbindlicher Rahmen geschaffen. Flankierende Massnahmen dienen der Feinjustierung dieses Regelwerks.

Nach 50 Jahren Diskursen über das Fremde ist es an der Zeit, dass die Schweiz ein neues Selbstverständnis entwickelt. Ein konstruktiver Umgang mit Vielfalt ist eine der grossen Stärken der Schweiz. In der Vergangenheit ist es immer wieder gelungen, unterschiedliche Gruppen in das «Projekt Schweiz» einzubinden. Um auch auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Herausforderungen der Zukunft Lösungen zu finden, braucht es die Kräfte aller Menschen in diesem Land.  

So positioniert sich die EKM

Mit der Globalisierung hat nicht nur die grenzüberschreitende Zirkulation von Waren, Dienstleistungen und Informationen zugenommen, auch die Bevölkerung ist mobiler geworden. Grenzüberschreitende Mobilität ist häufig nicht das Problem, sondern vielfach die Lösung: Ab dem Jahr 2035 kommt voraussichtlich jede zweite Erwerbsperson ins Pensionsalter. Pflegeheime und Privathaushalte werden auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen sein. Die EU ist – mit rund 50 Prozent der Warenexporte und mehr als 60 Prozent der Importe – der wichtigste Handelspartner der Schweiz. Um sich den demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu stellen, sind die Staaten in Europa auf Zuwanderung angewiesen. Dank der Personenfreizügigkeit können in Europa ansässige Betriebe ihr Personal über nationale Grenzen hinweg rekrutieren und auch die Menschen können ihren Wohn- und Arbeitsort ausserhalb nationaler Grenzen suchen.  

Bei der Zulassung ausländischer Arbeitskräfte praktiziert die Schweiz ein duales System. Erwerbstätige aus sogenannten Drittstaaten unterstehen einem Kontingentssystem. Die Behörden lassen eine beschränkte Zahl von Führungskräften, Spezialistinnen und Spezialisten und qualifizierten Arbeitskräften zu. In einem umfassenden Verfahren prüfen die Behörden der Kantone und des Bundes, welche Personen zum schweizerischen Arbeitsmarkt zugelassen werden.

Hingegen fallen Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten unter das Personenfreizügigkeitsabkommen. Hier regelt der Arbeitsmarkt, wer in der Schweiz arbeiten darf. Für neue Arbeitskräfte aus dem Ausland besteht gegenüber den Behörden lediglich eine Meldepflicht.

Flankierende Massnahmen schützen inländische Arbeitskräfte vor Missbräuchen und fördern ihre Chancen auf dem Schweizer Arbeitsmarkt, sie dienen der Feinjustierung des Regelwerks der Personenfreizügigkeit. Lücken in diesem Regelwerk können durch die Weiterentwicklung der flankierenden Massnahmen geschlossen werden.  

Die Schweiz besteht aus Menschen, die irgendwann in der Geschichte mobil geworden sind. Diese Mobilität hat sich zwar in den letzten Jahrzehnten intensiviert, ist aber historisch immer von Bedeutung gewesen. Migration hat die Geschicke der Schweiz seit jeher geprägt und sie hat Spuren hinterlassen. Bei rund der Hälfte der Menschen, die heute in der Schweiz lebt und arbeitet, ist mindestens ein Grosselternteil eingewandert. Und nahezu jede zweite Ehe, die heute in der Schweiz geschlossen wird, ist binational. Weltweit verfügt jede vierte Schweizerin und jeder vierte Schweizer über mindestens einen weiteren Pass – und gehört somit einem weiteren Staatswesen an.

Das Zusammenleben von Menschen aus verschiedenen Herkunftsregionen, mit unterschiedlichen Zugehörigkeiten, Lebensweisen, Sprachen und Vorstellungen ist eine Herausforderung. Die Schweiz hat es jedoch immer wieder verstanden, damit auf sachliche, konstruktive und lösungsorientierte Weise umzugehen. Immer ist es gelungen, verschiedene Sprachgruppen, Gruppen mit vielfältigen religiösen Hintergründen oder Gruppen, denen die Schweiz Schutz gewährte, in die Gesellschaft einzubinden. Zögerlich, aber mit immer grösserer Überzeugung bauten Städte, Kantone und der Bund Strukturen auf, welche Integrationsprozesse unterstützen. Überall im Land engagieren sich Menschen für ein friedliches Miteinander. Vereine tragen zum Zusammenleben bei. Unternehmen stellen sicher, dass junge Menschen berufliche und wirtschaftliche Perspektiven entwickeln können.  

In regelmässigen Abständen gelangen in der Schweiz Initiativen zur Abstimmung, die darauf abzielen, die Zuwanderung zu begrenzen. Jedes Mal werden heftige und emotionale Debatten geführt. Das «Wir» wird verklärt und überhöht. Es wird vom «Anderen», welches mal in der Gestalt der «Gastarbeiter», mal in der Gestalt von «Asylsuchenden», mal in der Gestalt von «Ausländerinnen und Ausländern» erscheint, unterschieden. Die Befürworter dieser Initiativen argumentieren, dass die «Anderen» eine Gefahr für «unsere» kulturelle Eigenart darstellen, «unseren» Werkplatz bedrohen, «unsere» Infrastrukturen belasten oder «unsere» intakte Naturlandschaft zerstören. Wie andere Überfremdungsinitiativen stilisiert auch die Begrenzungsinitiative die Zuwanderung zum zentralen politischen Problem der Schweiz und macht die «Anderen» dafür verantwortlich. Zugleich stellt sie das Verhältnis der Schweiz zu Europa in Frage.

Ob all der lauten und kontrovers geführten Debatten haben viele nicht bemerkt, dass sich die Gesellschaft verändert hat. Die einstigen Migrantinnen und Migranten sind heimisch geworden. In einem Land, in dem das Zusammenleben grundsätzlich gut funktioniert und das eine der stabilsten Volkswirtschaften der Welt aufweist, lenken fremdenfeindliche Diskurse von den zentralen Herausforderungen ab, die sich dem Land in Zukunft stellen: Die Herausforderungen der Digitalisierung und der neuen Technologien, die Herausforderungen, welche mit den demografischen Entwicklungen einhergehen, und die Herausforderungen des Klimawandels. Diese Herausforderungen lassen sich nicht meistern in einer Auseinandersetzung zwischen «uns» und den «Anderen». Um die Zukunft der Schweiz zu gestalten, es braucht alle Kräfte in diesem Land.

Letzte Änderung 24.06.2024

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