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Im Umgang mit Sans Papiers stehen sich in der Politik zwei gegensätzliche Positionen gegenüber. Während eine Seite auf die Durchsetzung der Rechtsordnung und der restriktiven Zulassungsregeln setzen, verweist die andere Seite auf die Grundrechte jedes Menschen und auf die gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Vorstösse für eine allgemeine Regularisierungen von Sans Papiers scheiterten bisher alle in der Schweiz. Es wurde darauf verwiesen, dass eine Regularisierung in schwerwiegenden persönlichen Einzelfällen grundsätzlich möglich sei. Einen eher pragmatischen Ansatz hat sich in der behördlichen Praxis durchgesetzt. Sans-Papiers verstossen zwar gegen das Gesetz, doch auch für sie gelten die Grundrechte. Innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen des Härtefallverfahrens steht den Behörden ein relativ weiter Ermessenspielraum offen. Daher variieren die Chancen für Sans Papiers für eine Aufenthaltsregelung von Kanton zu Kanton. Der Kanton Genf hat seit 2017 einen neuen Ansatz gewählt. Mit der «Opération Papyrus» eröffnete der Kanton Sans-Papiers, die seit vielen Jahren in der Schweiz leben, gut integriert und nicht vorbestraft sind, verbesserte Möglichkeit, ihren Aufenthalt zu regularisieren.

Letzte Änderung 20.06.2024

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