Zugang zu Berufslehre

Jugendliche Sans-Papiers können ohne Bewilligung das Gymnasium besuchen und studieren, zu einer Lehre haben sie jedoch keinen direkten Zugang. Für den Abschluss des Lehrvertrags benötigen sie eine Arbeits- und somit auch eine Aufenthaltsbewilligung. Das Anliegen, jugendlichen Sans-Papiers auch den Zugang zu einer Berufslehre zu gewährleisten ist politisch anerkannt. Seit dem 1. Februar 2013 besteht deshalb die Möglichkeit, für die Dauer der Berufslehre ein befristetes Aufenthaltsrecht zu beantragen.

200 bis 400 jugendliche Sans-Papiers könnten nach Schätzungen von Experten pro Jahr eine Berufslehre antreten. Seit Inkrafttreten der neuen Verordnungsbestimmung sind jedoch lediglich rund 61 Gesuche beim Staatssekretariat für Migration SEM eingegangen. Dieses Auseinanderklaffen von potentiellen und tatsächlich eingereichten Gesuchen zeigt, dass die Hürden der Verordnungsbestimmung zu hoch sind und es langfristig eine neue Lösung braucht.

Letzte Änderung 20.06.2024

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