Die Schweiz ist eine Migrationsgesellschaft. Auswanderung und Einwanderung prägen den Alltag: Weltweit hat heute bereits jede vierte Schweizerin und jeder vierte Schweizer mindestens einen weiteren Pass, und bei etwa der Hälfte der Bevölkerung ist mindestens ein Grosselternteil zugewandert. Fast jede zweite Eheschliessung ist heute binational. Das Bild der Nation als homogene Gruppe von Staatsbürgerinnen und -bürgern, die aufgrund einer gemeinsamen Herkunft Bürgerrechte besitzt, ist am Verblassen.
Doch was sind Bürgerrechte und was haben sie mit der Staatsbürgerschaft zu tun?
Bürgerrechte umfassen:
- politische Rechte (z.B. das Stimmrecht oder das passive und aktive Wahlrecht)
- soziale Rechte (z.B. das Recht auf Alters- und Hinterbliebenenrenten oder auf Arbeitslosenentschädigung).
- bürgerliche Rechte (z.B. die Versammlungs-, die Meinungsäusserungs- oder die Vereinigungsfreiheit)
Auf Bundesebene sind politische Rechte Staatsbürgerinnen und -bürgern vorbehalten. Dies führt dazu, dass heute rund ein Viertel der Wohnbevölkerung aus formellen politischen Prozessen ausgeschlossen ist. Auf der anderen Seite nehmen nur drei Prozent der im Ausland lebenden Staatsbürgerinnen und -bürger in der Schweiz an Abstimmungen und Wahlen teil. Damit liegt viel Potenzial und Know-how brach.
Doch wo sollen sich die Menschen politisch beteiligen? Dort, wo sie leben, oder in dem Land, welches sie als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger anerkennt? Sollen doppelte Staatsangehörige in mehreren Staaten mitbestimmen? Sollten demokratische Entscheide gar über einzelne Staaten hinaus gefällt werden, durch Menschen, die in mehreren Staaten leben? Liesse sich mit einem stärkeren Einbezug der Wohnbevölkerung bzw. der im Ausland lebenden Staatsbürgerinnen und -bürger die Legitimität demokratischer Entscheide breiter abstützen? In politischen Aushandlungsprozessen stehen solche Fragen zur Debatte.
Indem Staaten soziale Rechte einführten und ausbauten, schützten sie ihre Staatsbürgerinnen und -bürger vor wirtschaftlichen Unwägbarkeiten. Soziale Rechte waren der Schlüssel zum Bildungssystem, zum Gesundheitswesen und zu Sozialleistungen. Während sich die Pflichten im Bereich der sozialen Sicherheit im Laufe der Zeit von den Heimatgemeinden zu staatlichen Akteuren verschoben, wurden die Rechte auf weitere Anspruchsgruppen ausgedehnt.
Heute sind die soziale Rechte nicht mehr an die Staatsbürgerschaft geknüpft. Niedergelassenen ausländischen Staatsangehörigen stehen nahezu die gleichen sozialen Rechte zu, wie Staatsbürgerinnen und -bürgern. Doch auch heute wird die Frage, wem soziale Ausgleichsmechanismen in welchem Masse zugutekommen sollen, heftig und kontrovers diskutiert. So hat der Gesetzgeber im Ausländer- und Integrationsgesetz neue Instrumente geschaffen, mit welchen sich die Zugänge zu sozialen Rechten steuern lassen: beispielsweise mit der Forderung der Integration oder mit der Möglichkeit der Rückstufung von der Niederlassungs- auf die Jahresaufenthaltsbewilligung. Auf der Grundlage von völkerrechtlichen Verträgen koordiniert die Schweiz ihre Systeme der sozialen Sicherheit heute zunehmend mit anderen Staaten.
Die bürgerlichen Rechte haben sich zu universell geschützten Menschenrechten entwickelt. Mit diesen unveräusserlichen Rechten sind alle Menschen ausgestattet. Bürgerliche Rechte sind an keinen rechtlichen Status gebunden, sie stehen Menschen aufgrund ihres Menschseins zu. In prekären Situationen sind Menschen auf internationale Schutz- und Kontrollmechanismen angewiesen. Diese Mechanismen sind insbesondere dann wichtig, wenn sich Menschen nicht auf staatlichen Schutz verlassen können. Internationale Konventionen schützen Menschen vor staatlicher Willkür und Diskriminierung und helfen Staaten, die Migration über territoriale Grenzen hinweg zu regeln und zu steuern.
So ist beispielsweise die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK auch für die Ausgestaltung, Auslegung und Anwendung des Migrationsrechts relevant. Sie garantiert, dass Änderungen in der Bundesverfassung so umgesetzt werden, dass die Grundrechte, die allen Menschen zustehen, nicht verletzt werden. Begehren, welche die Wirkung des internationalen Rechts zugunsten der nationalen Souveränität einschränken wollen, stehen auch in der Schweiz regelmässig zur Diskussion.
Mit Ausnahme der politischen Rechte sind niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer heute mit nahezu den gleichen Bürgerrechten ausgestattet wie Schweizer Staatsbürgerinnen und -bürger. Letztere stellen die entscheidenden politischen Weichen, welche letztlich die gesamte Bevölkerung betreffen, selbst. Um auf nationaler Ebene Zugang zu bürgerlichen, sozialen und politischen Rechten zu erhalten, müssen sich Ausländerinnen und Ausländer einbürgern lassen.
Um die Bürgerrechte wurde und wird gerungen. So mussten beispielsweise Staatsbürgerinnen und -bürger immer wieder einfordern, dass sie von ihren politischen Rechten tatsächlich Gebrauch machen können. Auch der Zugang zu sozialen Rechten wurde nur allmählich auf die zugewanderte Bevölkerung ausgedehnt. Und auch die bürgerlichen Rechte, die allen Menschen zustehen, müssen in der Praxis errungen werden. So beschäftigte sich beispielsweise die Stadt Zürich jüngst mit der Frage, ob Personen ohne regulären Aufenthaltsstatus auf dem Hoheitsgebiet der Stadt die ihnen zustehenden Rechte tatsächlich geltend machen können.
Materialien
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terra cognita ̶ Schweizer Zeitschrift zu Integration und Migration
- terra cognita 33: Staatsangehörigkeit, politische Rechte und Möglichkeiten der Partizipation
- terra cognita 17: Citoyenneté
Studien
Empfehlungen
Veranstaltungen
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Jahrestagung EKM 2018
Staat neu denken: Partizipation, politische Rechte, Citoyenneté, Staatsangehörigkeit
-
Jahrestagung EKM 2010
Citoyenneté – Partizipation neu denken
Standardwerke
Shachar, Ayelet, Rainer Bauböck, Irene Bloemraad, Maarten Vink: The Oxford Handbook of Citizenship. Oxford University Press. Oxford, 2017.
Hammar, Thomas: Democracy and the nation state: aliens, denizens, and citizens in a world of international migration, Avebury, 1990.
Marshall, Thomas H.: Bürgerrechte und soziale Klassen. Zur Soziologie des Wohlfahrtsstaates. Campus, Frankfurt am Main, 1992.
Letzte Änderung 24.06.2024