Mit der Beteiligung an Schengen ist die Schweiz Teil des Schengen-Raums – der europäischen Zone des freien und uneingeschränkten Personenverkehrs. Dazu hat sie die Personenkontrollen an ihren Grenzen weitgehend aufgehoben und beteiligt sich an der Zusammenarbeit zur verstärkten Überwachung der gemeinsamen Schengen-Aussengrenzen (internationale Flughäfen). Die Schweiz beteiligt sich zudem an der Grenzschutzagentur FRONTEX, an Eurosur und am Aussengrenzfonds.
FRONTEX ist die Grenzschutzagentur der EU. Sie ist für die Überwachung der Schengen-Aussengrenzen zuständig. Sie unterstützt die Mitgliedstaaten bei Einreisekontrollen, bei Ausschaffungsaktionen, beim Austausch der nationalen Grenzschutzbehörden und koordiniert die Überwachung der See- und Landesgrenzen. Dabei kann sie auf nationale Grenzschutzbeamte zurückgreifen. Die Schweiz beteiligte sich 2019 erstmals an einem FRONTEX-Einsatz im Ausschaffungsbereich.
2015 hat das Schweizer Parlament die Eurosur-Verordnung für das europäische Grenzüberwachungssystem übernommen. Es regelt den Informationsaustausch und koordiniert die Überwachung der Schengen-Aussengrenzen. Damit soll die Reaktionsfähigkeit der Grenzüberwachungsbehörden verbessert und Sicherheitslücken geschlossen werden. Darüber hinaus dient sie der Erleichterung der Seenotrettung. Zuständig für die operative Umsetzung in der Schweizer ist das Schweizer Grenzwachtkorps.
Der Europäische Fonds für die innere Sicherheit (IFS-Grenze) trägt dazu bei, die Sicherheit im Schengen-Raum zu erhöhen, die irreguläre Einreise zu verhindern und die reguläre Einreise zu erleichtern. Mit dem Fonds werden jene Schengen-Staaten unterstützt, die hohe Kosten für den Schutz ihrer Schengen-Aussengrenzen tragen. Die Schweiz beteiligt sich seit 2018 am Fonds.
Die Teilnahme am gemeinsamen Aussengrenzschutz haben vielfältige Auswirkungen auf die Schweizer Migrations- und insbesondere auch Asylpolitik und umgekehrt. Mit der Teilnahme an Schengen ist darum zu beachten, dass den Menschen- und Flüchtlingsrechten ebenso Rechnung getragen werden wie den sicherheitspolitischen Anliegen. Das europäische Grenzschutzsystem wurde während der letzten Jahren stetig ausgebaut. Ein flächendeckender Mindeststandard im europäischen Flüchtlingsschutz konnte bis heute jedoch nicht erreicht werden. Der Schutz der Aussengrenzen muss mit dem Engagement der Schweiz für mehr Solidarität in der Lastenteilung bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden auf internationaler Ebene Hand in Hand gehen.
Der Europäische Fonds für die innere Sicherheit, an dem die Schweiz sich beteiligt, unterstützt jene Schengen-Staaten an den Aussengrenzen, welche hohe Grenzschutzkosten verzeichnen, damit Grenzübertritte effizienter kontrolliert werden können. Die Form der Lastenteilung ist begrüssenswert. Jedoch gilt auch hier: Effiziente Grenzkontrollen müssen weiterhin unter Wahrung der Menschen- und Flüchtlingsrechten durchgeführt werden.
Publikationen
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Eine neue Grenz- und Küstenwache für Europa
Stellungnahme der EKM (2017)
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Schengen-Aussengrenzfonds
Stellungnahme der EKM (2009)
Letzte Änderung 18.06.2024