Europäische Asylpolitik

Die Schweizer Beteiligung am Dublin-System hat aufgrund ihrer geographischen Lage einen verringernden Effekt auf die Anzahl der in der Schweiz gestellten Asylgesuche und führt somit zur Entlastung des nationalen Asylsystems; erfordert aber gleichzeitig ihr aktives Engagement für eine solidarische Zusammenarbeit unter den Dublin-Mitgliedstaaten.

Das Dublin-System besagt, dass jener Dublin-Staat, über den ein Asylsuchender als erstes in den Dublin-Raum einreist, zuständig ist für die Prüfung des Asylgesuchs. Damit soll einerseits sichergestellt werden, dass Asylgesuche ordentlich geprüft werden und andererseits verhindert werden, dass Asylsuchende in mehr als einem Dublin-Staat ein Asylverfahren durchlaufen. Das Funktionieren dieses Systems ist darauf angewiesen, dass die einzelnen nationalen Asylsysteme einem vorgegebenen Mindeststandard für die Prüfung der Asylgesuche entsprechen. Zudem setzt das System voraus, dass die Ersteinreiseländer die Asylsuchenden registrieren und – im Sinne der solidarischen Lastenteilung – von den übrigen Dublin-Staaten bei der Bewältigung grosser Anzahlen an Asylgesuchen unterstützt werden.

Die starke Zunahme von Asylsuchenden in Europa im Jahre 2019 führte dazu, dass das Dublin-System praktisch ausser Kraft gesetzt wurde. Die Ersteinreiseländer konnten den Andrang der Asylsuchenden kaum mehr bewältigen. Sie verzichteten teilweise auf ihre Registrierung und waren angesichts der angespannten finanziellen und politischen Situation auch nicht immer im Stande, menschenwürdige Bedingungen für sie zu schaffen. In der Folge konnte die Schweiz Asylsuchende nicht mehr konsequent in die Ersteinreiseländer überstellen. Der Bau von Grenzzäunen an den Aussengrenzen sowie die Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen stellte die europäische Asyl- und Migrationszusammenarbeit zusätzlich auf die Probe.

Bis dato ist der Mindeststandard für die Prüfung der Asylgesuche nicht flächendeckend umgesetzt; auch eine faire Lastenteilung unter den Dublin-Staaten ist politisch schwierig durchzusetzen. Der Vorschlag einiger EU-Staaten und der Schweiz, die Asylsuchenden nach einem Verteilschlüssel auf die einzelnen Mitgliedstaaten zu verteilen, findet wenig Unterstützung. Zu gross ist die Angst gewisser Mitgliedstaaten, mehr Asylsuchende aufnehmen zu müssen. Das europapolitische Engagement der Schweiz im Asylbereich betrifft darum insbesondere die Solidarität und die Zusammenarbeit in Europa. Beispielsweise mit einem finanziellen Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten für Infrastrukturprojekte im Grenzschutzbereich, oder mittels eines speziellen Rahmenkredits zur Förderung von Projekte im Bereich Asyl und Rückkehr. Auch beteiligt sich die Schweiz seit 2016 am Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), das Staaten mit besonders unter Druck geratenen Asylsystemen mittels Koordination und Förderung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Asylfragen unterstützt. Gegenwärtig wird die europäische Asylpolitik reformiert.

Letzte Änderung 24.06.2024

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