Internationale Institutionen bieten Staaten die Möglichkeit, Migration als globales Phänomen auf globaler Ebene anzugehen. Aufgrund der unterschiedlichen migrationspolitischen Interessen der Staaten, welche sich hinsichtlich der Migrationsbewegungen mit unterschiedlichen Herausforderungen konfrontiert sehen, ist die Lösungsfindung auf multilateraler Ebene oft ein langwieriger Prozess. Als Mitglied zahlreicher internationaler Institutionen setzt sich die Schweiz für die Verbesserung der internationalen Migrationszusammenarbeit und den Schutz der Menschenrechte auf globaler Ebene ein.
Wichtige Rahmen für die multilaterale Migrationszusammenarbeit der Schweiz bieten unter anderem der Europarat und die Vereinten Nationen (UNO). Die Schweiz beteiligte sich beispielsweise massgeblich an der Ausarbeitung des UNO-Migrationspakts und nahm die Resolution über die Arbeit des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge, in deren Anhang der UNO-Flüchtlingspakt figurierte, an. Die multilateralen Bestrebungen sind Ausdruck der internationalen Gemeinschaft, sich um eine sichere, geordnete und reguläre Migration zu bemühen und eine gerechtere Lasten- und Aufgabenteilung bei der Aufnahme von Flüchtlingen – unter anderem durch das Resettlement – zu erreichen. Sie unterstreichen den Grundsatz der Souveränität aller Staaten und sind rechtlich nicht bindend. Als Mitglied der UNO und des Europarates hat die Schweiz die einschlägigen internationalen Menschenrechtsverträge ratifiziert (beispielsweise die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 (AEMR) oder die beiden UNO-Menschenrechtspakte (UNO Pakt I und II) sowie die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)) und sich somit zu deren Einhaltung bei der Umsetzung ihrer migrations- und asylpolitischen Massnahmen verpflichtet. Dazu gehört auch die Unterwerfung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), die periodische Berichterstattung an die Überwachungsorgane der UNO über die Schwierigkeiten und Fortschritte bei der innerstaatlichen Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen (Staatenberichtsverfahren) sowie die Teilnahme am Verfahren der Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) des UNO-Menschenrechtsrats. Bei den UPR werden die Mitgliedstaaten dahingehend überprüft, ob und in welchem Ausmass sie die menschenrechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Wichtige Grundlagen dafür sind die Angaben anderer Regierungen, NGOs und nationaler Menschenrechtsinstitutionen (NMRI). Weder die Urteile noch die abgegebenen Empfehlungen der UNO geben vor, wie die Staaten diese umzusetzen oder anzuwenden haben.
Die Schweiz verfügt bisher über keine NMRI; anerkennt diese aber als ein wichtiges Instrument der UNO zur Sicherstellung, dass die Vertragsstaaten die internationalen Menschenrechte wirkungsvoll umsetzen. Bereits 1993 hat sie im Rahmen der internationalen Menschenrechtskonferenz in Wien ein klares Bekenntnis zur Idee der Schaffung einer NMRI abgegeben.
Für die EKM ist die multilaterale Zusammenarbeit in der spezifischen Umsetzung von Bedeutung:
Im Bereich der Aufnahme von Flüchtlingsgruppen und der Hilfe vor Ort unterstützte die EKM mit der Veröffentlichung eines gleichnamigen Berichts die Einführung des Instruments des Resettlements in der multilateralen Migrationszusammenarbeit der Schweiz. Das Staatssekretariat für Migration SEM hat das Anliegen aufgenommen und ein Konzept zur Wiederaufnahme des Resettlements entwickelt.
Im Bereich der Kinderrechte hält die EKM in ihren Empfehlungen zu den Sans-Papiers fest, dass die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) mit ihren Empfehlungen 1991 den Grundstein für das allgemeine Recht auf Schulbildung legte. Die Konferenz bekräftigt darin den Grundsatz, alle in der Schweiz lebenden fremdsprachigen Kinder in die öffentlichen Schulen zu integrieren und Diskriminierung zu vermeiden. Dieses Prinzip wird nebst der Bundesverfassung im UNO-Pakt I und dem internationalen Übereinkommen über die Rechte des Kindes geschützt.
Im Bereich der Staatsbürgerschaft empfiehlt die EKM den Schweizer Beitritt zur Staatsbürgerschaftskonvention des Europarats sowie die Prüfung des Beitritts zur UNO-Konvention zur Verminderung von Staatenlosigkeit, um die internationalen Mindeststandards in der Schweiz zu sichern. Des Weiteren vertritt die EKM den Standpunkt, dass dort, wo nicht die gesamte Wohnbevölkerung in den Genuss der vollen politischen Rechte kommt, politische Partizipationsmöglichkeiten es erlauben, auf die politische Willensbildung und Meinungsäusserung einzuwirken. Als Grund- und Menschenrechte werden diese klassischen Kommunikationsgrundrechte nebst der Bundesverfassung durch die europäische Menschenrechtskonvention und durch den UNO-Pakt II geschützt.
Publikationen
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Die EKM befürwortet die Unterzeichnung des UNO-Migrationspakts durch die Schweiz
Medienmitteilung der EKM (2018)
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Die EKM begrüsst die Unterstützung des Globalen Flüchtlingspakts durch die Schweiz
Stellungnahme der EKM (2018)
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Nationale Menschenrechtsinstitution: Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution MRIG
Stellungnahme der EKM (2017)
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Einbürgerung. Vorschläge und Empfehlungen für ein zeitgemässes Bürgerrecht (PDF, 544 kB, 29.08.2012)
Empfehlungen der EKM (2012)
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Sans-Papiers in der Schweiz (PDF, 438 kB, 11.02.2011)
Empfehlungen der EKM (2011)
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«Citoyenneté» – Partizipation neu denken (PDF, 408 kB, 26.10.2010)
Empfehlungen der EKM (2010)
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Aufnahme von Flüchtlingsgruppen und Hilfe vor Ort (PDF, 702 kB, 06.03.2009)
Bericht und Empfehlungen der EKM (2009)
Links
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Internationaler Migrationsdialog
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
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Abteilung Vereinte Nationen und internationale Organisationen
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA
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Globalprogramm Migration und Entwicklung
Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit DEZA
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Multilaterale Zusammenarbeit
Staatssekretariat für Migration SEM
- UNO-Menschenrechtsrat
- Europarat
- EGMR
Letzte Änderung 20.06.2024